Schadenersatz

Schadenersatz

Schadenersatz, Vergütung für eine Vermögenseinbuße. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die Fälle des Schadenersatzes in einer Reihe besonderer Bestimmungen geregelt (s. Haftpflicht). Allgemeine Vorschriften über S. enthalten die § 249–255 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Als oberster Grundsatz wird hier zunächst die Herstellung einer gleichen Vermögenslage, wie sie ohne Eintritt des schädigenden Ereignisses sein würde, aufgestellt. Ist die Wiederherstellung des frühern Zustandes (Naturalrestitution) unmöglich, so tritt Geldentschädigung ein. Bei Verletzung einer Person oder Beschädigung einer Sache hat der Beschädigte die Wahl zwischen Naturalrestitution oder Geldentschädigung in Höhe der Herstellungskosten. Der Beschädigte kann dem Ersatzpflichtigen eine Frist zur Herstellung setzen; ist diese fruchtlos verstrichen, so kann er Ersatz in Geld verlangen. Trifft den Beschädigten ein Verschulden bei Entstehung des Schadens, so mindert sich, je nachdem der Schaden von ihm mit verursacht ist, die Ersatzpflicht des Schädigers. Hierbei kann es so weil kommen, daß der Beschädigte gar keinen S. fordern kann. Bei einer Mehrheit von Schädigern ist jeder für den ganzen Schaden verantwortlich. Wer im Zustande der Bewußtlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem andern Schaden zufügt, ist in der Regel für den Schaden nicht verantwortlich, ebenso derjenige, der das 7. Lebensjahr nicht vollendet hat. Der zu ersetzende Schaden umfaßt auch den entgangenen Gewinn, d.h. den Gewinn, den der Beschädigte mit Wahrscheinlichkeit nach Lage des Falles erwarten durfte. Ist jemand für den Verlust einer Sache oder eines Rechtes schadenersatzpflichtig, so kann er vom Ersatz berechtigten zuvor Abtretung der Ansprüche verlangen, die dieser auf Grund des Eigentums an der Sache oder auf Grund des Rechts gegen Dritte hat. Wegen eines Schadens, der kein Vermögensschaden ist (z. B. wegen Defloration [s. d.], Freiheitsentziehung), kann nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen S. gefordert werden. Der Anspruch auf S. wegen einer unerlaubten Handlung verjährt in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Verletzte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren seit Begehung der Handlung. Vgl. Mataja, Das Recht des Schaden ersatzes vom Standpunkte der Nationalökonomie (Leipz. 1888); Oertmann, Schadenersatzanspruch (Berl. 1900); Weiteres im Artikel »Haftpflicht«. – In Österreich (§ 1293–1341 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches) macht im wesentlichen nur schuldbar zugefügte widerrechtliche Beschädigung ersatzpflichtig, wozu auch genügt, daß ein vorübergehender Zustand der Sinnenverwirrung, in dem der Schaden zugefügt wurde, durch Verschulden herbeigeführt worden ist. Schuldbare Beschädigung kann insbes. beruhen auf schuldbarer Unwissenheit, auf Mangel an Fleiß oder Aufmerksamkeit. Für von mehreren zugefügten Schaden sind die einzelnen solidarisch ersatzpflichtig wegen dolus oder wegen Unbestimmbarkeit der Anteile der einzelnen an der Beschädigung. Der Beschädigte trägt den Schaden mit, wenn auch ihn ein Verschulden trifft. In besondern Fällen kann auch Haftungspflicht für durch Dritte verursachten Schaden eintreten. Volle Genugtuung, d.h. Ersatz des erlittenen Schadens und des entgangenen Gewinnes, ist nur zu leisten, wenn der Schaden aus böser Absicht oder auffallender Sorglosigkeit entstand, sonst nur Schadloshaltung, d.h. Ersatz des erlittenen Schadens.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schadenersatz — s.u. Schaden 1) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schadenersatz — Schadenersatz, die Entschädigung für einen entstandenen Schaden, sowohl positiven Schaden als auch entgangenen Gewinn, kann außerhalb eines Vertragsverhältnisses in der Regel nur von dem gefordert werden, den ein Verschulden trifft (s.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Schadenersatz — für zugefügte Nachtheile, wobei es wesentlich darauf ankommt, auf welchen Ursachen der Schaden (absichtlicher, zufälliger), auf welchen Gründen die Ersatzpflicht (Gesetz, Billigkeit, Vertrag, Verbrechen) beruht u. auf welche Art der S.… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Schadenersatz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Schadensersatz (auch Schadenersatz, ohne Fugen S) versteht man den Ausgleich eines Schadens. Ein Schaden ist jede… …   Deutsch Wikipedia

  • Schadenersatz — Scha̲·den·er·satz der; nur Sg; ein meist finanzieller Ausgleich für einen Schaden, der von jemandem schuldhaft verursacht wurde <Schadenersatz fordern; jemanden auf Schadenersatz verklagen; (jemandem) Schadenersatz leisten, zahlen (müssen);… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Schadenersatz — der Schadenersatz (Mittelstufe) Entschädigung für einen Schaden Synonym: Ausgleich Beispiele: Ihm steht kein Anspruch auf Schadenersatz zu. Der Kunde hat den Hersteller auf 20 000 Euro Schadenersatz geklagt. Kollokation: Schadenersatz wegen… …   Extremes Deutsch

  • Schadenersatz — Schadensersatz * * * Scha|den|er|satz [ ʃa:dn̩|ɛɐ̯zats̮], der; es: durch jmdn., der dazu verpflichtet ist, zu leistender Ausgleich, Ersatz für einen erlittenen Schaden: Schadenersatz fordern. * * * Scha|den|er|satz 〈m. 1u; unz.; Rechtsw.〉… …   Universal-Lexikon

  • Schadenersatz — Ausgleich, Entschädigung, Wiedergutmachung. * * * Schadenersatz,der:1.⇨Entschädigung–2.S.leisten:⇨entschädigen(I) SchadenersatzRückerstattung,Ausgleich,Gegenleistung,Schmerzensgeld,Abfindung,Wiedergutmachung,Abgeltung,Erkenntlichkeit,Rückzahlung;g… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Schadenersatz — kompensacija statusas T sritis ekologija ir aplinkotyra apibrėžtis Organizmo pažeistų struktūrų (ląstelių, audinių, organų ir jų sistemų) ar sutrikusios funkcijos pakeitimas ar išlyginimas. Dažnai vyksta pavadavimo principu – sustiprėja… …   Ekologijos terminų aiškinamasis žodynas

  • Schadenersatz — Scha|den|er|satz , fachsprachlich meist Scha|dens|er|satz …   Die deutsche Rechtschreibung

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”