Anwaltsprozeß — Anwaltsprozeß, nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 78) das Verfahren, in welchem Anwaltszwang besteht, d.h. die Parteien sich durch einen bei dem Prozeßgerichte (s. d.) zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen müssen.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Armenrecht — Armenrecht, das Recht auf vorläufige Befreiung von den Kosten eines bürgerlichen Rechtsstreits wegen Armut. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 114 bis 127) hat darauf Anspruch, wer außer stande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bagatellsachen — (Causae minutae), solche Zivilrechtsstreitigkeiten, für die wegen der Geringfügigkeit des Streitgegenstandes früher ein einfacheres und schleunigeres gerichtliches Verfahren (Bagatellprozeß) angeordnet war. Die deutsche Zivilprozeßordnung hat… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Einlassung — (Vernehmlassung), im bürgerlichen Rechtsstreit die Beantwortung eines Parteivortrags durch die Gegenpartei, insbes. die Beantwortung der Klage durch den Beklagten, die früher Litiskontestation (Streitbefestigung) genannt wurde (s.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Prozeßkosten — oder Kosten eines Rechtsstreites heißen die Kosten. die den Parteien durch die Prozeßführung oder dadurch erwachsen sind, daß der Gegner sie zu diesen genötigt hat. Sie zerfallen in die Gerichtskosten (s. d.) und in außergerichtliche Kosten. Zu… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Schriftsätze, vorbereitende — Schriftsätze, vorbereitende, heißen im Zivilprozeß diejenigen Schriften, die vor der mündlichen Verhandlung unter den Parteien gewechselt werden, um sich gegenseitig auf das Vorbringen von Behauptungen und Beweismitteln in der mündlichen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zivilprozeßordnung — ist die gebräuchlichste Bezeichnung für ein Gesetzbuch, das die Regelung des Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten enthält (s. Zivilprozeß). Die deutsche Z., deren Einführung auf diesem Gebiet im Deutschen Reiche die Rechtseinheit… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zustellung — (Behändigung, Insinuation, Signifikation), die in bestimmter Form erfolgende Übergabe eines Schriftstückes seitens der zuständigen Behörde unter Beurkundung dieses Aktes. Im Zivilprozeß kommt auf die Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften über … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Anwaltsprozeß — Anwaltsprozeß, nach der Deutschen Zivilprozeßordnung das Verfahren vor den Landgerichten sowie allen Gerichten höherer Instanz, für welches Anwaltszwang, d.h. die Vorschrift, daß die Parteien sich durch einen Anwalt als Bevollmächtigten vertreten … Kleines Konversations-Lexikon
Partei — (vom lat. pars, Teil), im Rechtsstreite die streitenden Teile; im öffentlichen Leben eine durch gleiche Zwecke und Ziele verbundene Anzahl von Menschen. Parteiprozeß, s. Anwaltsprozeß … Kleines Konversations-Lexikon