Aufzüge

Aufzüge

Aufzüge (hierzu Tafel »Aufzüge«), Vorrichtungen zur Förderung von Personen und Lasten auf senkrechten oder ansteigenden Bahnen in Wohnräumen, Waren- und Lagerhäusern, Fabriken, Hüttenwerken (besonders Gichtaufzüge, s. d.), Bergwerken (Schachtförderung) etc., werden, in kleinern Dimensionen ausgeführt, auch als Fahrstühle bezeichnet. Ein vollständiger Aufzug für Personen oder Lasten besitzt folgende Hauptbestandteile: 1) einen Motor; 2) eine Winde- oder Hebevorrichtung (nach Art der Trommelwinden mit Seil oder Kette s. Winde, der Paternosterwerke mit endloser Kette, oder der hydraulichen Pressen etc.); 3) den zur Aufnahme der Last bestimmten Teil (Fördergestell, Förderschale, Förderkorb, Fahrbühne, Fahrstuhl im engern Sinne) mit dessen Führungen (Balken, Eisenschienen, Seile, oft in einem ringsum geschlossenen Förderschacht); 4) die Sicherheitsvorrichtungen. Der Betrieb eines Aufzuges kann erfolgen durch Menschenkraft (von Hand), Tierkraft, von einer Transmissionswelle aus, durch Dampfkraft, elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch. Das Fördergestell ist an einem Seile (meist Drahtseil) oder einer Kette aufgehängt, oder es wird von einem sich auf- und abwärts bewegenden Kolben getragen.

Fahrstuhl für Lasten.
Fahrstuhl für Lasten.

Einen Fahrstuhl für Lasten zeigt die Textabbildung. Er bewegt sich, an einem Seil a aufgehängt, zwischen den im Aufzugsschachte befestigten Führungen b, b, ist mit Schutzdach c, Notfangboden d und Fangvorrichtung e ausgestattet.

Der Handbetrieb ist im allgemeinen nur für kleinere Lasten und bei mäßiger Fördergeschwindigkeit ausreichend. Durch Tierkräfte betriebene A. bieten kaum mehr als historisches Interesse. Bei größern Lasten und für flotten Betrieb ist der Antrieb von einer Transmissionswelle aus oder durch einen besondern Motor geboten. Bei Hand- und Transmissionsbetrieb kommen Trommelwinden zur Verwendung. Die Dampf- und elektrischen A. bestehen durchweg aus der Verbindung einer Dampfmaschine, bez. eines Elektromotors mit einer Trommelwinde. Dampfaufzüge nach Art der hydraulischen A. werden seltener ausgeführt.

Die hydraulischen A. umfassen die durch einen Wassermotor betriebenen A., die eigentlichen hydraulischen A. (Wasserdruckaufzüge) und die Wassertonnenaufzüge. Die erstern bestehen aus einer Winde in Verbindung mit einem Wassermotor. Die eigentlichen hydraulischen A. sind direkt oder indirekt wirkend. Sie bestehen der Hauptsache nach aus einem Zylinder, in dem durch Wasserdruck ein durch eine Stopfbüchse abgedichteter Kolben bewegt wird. Bei den direkt wirkenden hydraulischen Aufzügen steht der Zylinder vertikal, und der Kolben trägt unmittelbar das Fördergestell. Bei den indirekt wirkenden hydraulischen Aufzügen überträgt der Kolben seine Kraft mittels Zahnstange und Zahnräder auf eine Seiltrommel, oder es kommen Rollen zur Verwendung, um die nach Art der Flaschenzüge ein Seil geschlungen ist. Beide Einrichtungen verfolgen den Zweck, den Hub des Kolbens im Verhältnis zur Hubhöhe des Fördergestelles klein zu halten, wobei natürlich die Hubkraft gegenüber der Kolbenkraft verringert wird. Die indirekt wirkenden hydraulischen A. finden in den verschiedensten Anlagen als Lastaufzüge Verwendung. Auch für Personen sind sie ihres sanften Ganges wegen in Hotels, großen Warenhäusern etc. beliebt. Die hydraulischen A. können an vorhandene Wasserleitungen mit genügendem Wasserdruck angeschlossen werden, oder es werden zur Lieferung des Druckwassers besondere Pumpwerke erforderlich. Diese befördern das Druckwasser nicht direkt in die hydraulischen Aufzugszylinder, sondern speisen zunächst Akkumulatoren, die ihrerseits wieder mit dem Auszug in Verbindung stehen. Die Anwendung der Akkumulatoren bietet den Vorteil, daß das Druckwasser während der Betriebspausen aufgespeichert und mithin das ständig laufende Pumpwerk verhältnismäßig klein gehalten werden kann. Bei den Wassertonnenaufzügen wirkt das Gewicht des Betriebswassers, das in ein Gefäß (Tonne) der oben stehenden Förderschale eingelassen und nach dem Niedersinken derselben, wobei sie die unten befindliche Förderschale emporzieht, wieder abgelassen wird (vgl. Bergbahnen).

Die pneumatischen A. bestehen entweder aus einer durch einen Druckluftmotor betriebenen Windevorrichtung, oder sie sind nach der Art der hydraulischen A. konstruiert mit aufrecht stehendem Zylinder mit Kolben, der direkt oder indirekt eine Plattform oder Förderschale hebt (vgl. Gichtaufzüge).

Die Aufzugswinden besitzen eine Einrichtung, die bewirkt, daß der Auszug stehen bleibt, d. h. daß das Fördergestell sich nicht abwärts bewegt, sobald die Betriebskraft aufhört zu wirken. Diese Einrichtung besteht bei kleinen Handaufzugswinden aus Sperrklinke mit Sperrrad, und das Ablassen der Last erfolgt nach Auslösen der Sperrklinke durch Rückwärtsdrehen der Handkurbel oder durch eine von Hand zu betätigende Bremse. Bei größern Winden mit Betrieb durch eine Transmission oder einen besondern Motor kommen meist automatisch wirkende, mitunter elektrisch betätigte Bremsen zur Verwendung. Das Niederlassen der Last erfolgt dann in der Regel zwangläufig durch Rücklauf des ganzen Windemechanismus.

Zum Heben von lockerm, körnigem Material (Kohlenklein, Erze, Getreide, Mehl u. dgl.) dienen Vorrichtungen nach Art der Paternosterwerke, die als Elevatoren (s. d.) oder Becherwerke bezeichnet werden. Für Personenbeförderung auf nur eine Stockwerkhöhe werden in großen Warenhäusern bisweilen schräg ansteigende, kontinuierlich-bewegte, endlose Bänder benutzt (s. Steigbänder). Über Aufzugsvorrichtungen für die Schachtförderung in Bergwerken s. Fördermaschinen.

Von allen Betriebsarten für A. hat der elektrische Antrieb seiner vielfachen Vorzüge wegen überaus große Verbreitung gefunden, besonders in Städten und großen industriellen Anlagen, wo ohnehin elektrische Zentralen vorhanden sind.

Sicherheits- und Kontrollvorrichtungen sind besonders bei Personenaufzügen in Verwendung. Gegen das Hinabstürzen in den Aufzugsschacht sollen die ihn umgebenden Wände (aus Mauerwerk, Holz, Gitterwerk etc.) schützen, ferner an den Ein- und Aussteigestellen Türen, deren Verschlüsse zweckmäßig mit dem Auszug in Verbindung stehen. Der Türverschluß soll bewirken, daß 1) eine Tür in irgend einem Stockwerk nur geöffnet werden kann, wenn der Fahrstuhl vor dieser Tür sich befindet, 2) der Fahrstuhl sich nicht eher von der Stelle bewegen läßt, als bis alle Türen ordnungsmäßig verschlossen sind. Die Fahrstühle der Personenaufzüge sind während der Fahrt so zu verschließen, daß niemand durch Ausstrecken eines Körperteils Schaden nehmen kann. Ein Schutzdach an den Fahrstühlen für Lastenförderung schützt die sich auf denselben etwa aufhaltenden Personen vor Verletzung durch zufällig herabfallende Gegenstände. Die Aufhängung des Fahrstuhls an zwei oder gar vier Seilen, von denen eins schon für die Last hinreichend wäre, ist beliebt. Beim Reißen eines Seiles treten Fangvorrichtungen (s. d.) in Tätigkeit. Oft wird an dem Fahrstuhl unterhalb seines Bodens noch ein Notfangboden angebracht, der, auf das geringste Hindernis stoßend, die Fangvorrichtung ebenfalls sofort betätigt. Geschwindigkeitsregulatoren verhindern das Überschreiten einer bestimmten Geschwindigkeit des Fahrstuhls oder setzen bei eingetretener Überschreitung einer solchen die Fangvorrichtung in Tätigkeit. Ist letztere einmal in Wirksamkeit getreten, dann bringt meist eine besondere Vorrichtung die Winde zum Stillstand. Eine weitere selbsttätige Ausrückvorrichtung stellt die Winde ab, sobald der Fahrstuhl in seinen Endstellungen angekommen ist. Hierdurch wird verhindert, daß der Fahrstuhl oben anstößt, falls die Steuerung (Bedienungsvorrichtung) nicht zuverlässig funktioniert. Zeigervorrichtungen in jedem Stockwerke geben den jeweiligen Stand des Fahrstuhls an. Über die weitere Einrichtung der A. s. beifolgende Tafel.

Vgl. Ernst, Die Hebezeuge (3. Aufl., Berl. 1899, 3 Bde.); Specht, Die gebräuchlichsten Bauarten der Personen- und Lastenaufzüge (das. 1891): Uhland, Die Hebeapparate (Jena 1882–83, 2 Tle.); Derselbe, Hebezeuge (Dresd. 1878–93); Vollmer, Anleitung zur Bedienung und Instandhaltung von Aufzügen. Mit Anhang: Vorschriften vom 19. Jan. 1900, betr. Einrichtung etc. von Aufzügen (Frankf. a. M. 1902); Walker, Die elektrischen A. (Leipz. 1901).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Aufzüge [1] — Aufzüge, im allgemeinen Maschinen zum Heben von Lasten. Die Laß wird entweder unmittelbar mit den Tragorganen (Seilen, Ketten) der Windemaschine verbunden (Sackaufzüge) oder sie wird von einem besonderen Gestell (Fahrkorb, Fahrbühne, Fahrstuhl)… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Aufzüge [4] — Aufzüge . In neuerer Zeit haben die zuständigen preußischen Ministerien eine Normalpolizeiverordnung, betreffend die Einrichtung und den Betrieb von Aufzügen (Fahrstühlen) aufgestellt. Auch andre Bundesräten haben derartige Verordnungen erlassen …   Lexikon der gesamten Technik

  • Aufzüge — (elevator, lift; ascenseur; ascensore, elevatore) im weitesten Sinne sind Hebemaschinen, die der Förderung von Personen oder Lasten in schräger oder senkrechter Richtung zwecks Überwindung von bestimmten, gleichbleibenden Höhenunterschieden… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Aufzüge [2] — Aufzüge, im Bauwesen s.v.w. Musterriß, Aufriß in großem Maßstab …   Lexikon der gesamten Technik

  • Aufzüge [3] — Aufzüge , im Bergbau, s. Fahrung, Schachtförderung, Tunnelbau …   Lexikon der gesamten Technik

  • Aufzüge — Fig. 1 zeigt einen Speiseaufzug (nach Ausführung von Schmidt, Kranz u. Co. in Nordhausen) für Hotels und Krankenhäuser. Er ist in einem Holzgerüst untergebracht, dessen Umhüllung (Holz, Mauerwerk od. dgl.) in der Abbildung weggelassen ist. 1.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Aufzüge — Aufzugsanlagen zur vertikalen Beförderung von Personen und Lasten. Für die Planung sind funktionelle, technische und gestalterische Gesichtspunkte maßgebend. Vorschriften zum Einbau sind in der Musterbauordung (MBO) und im Einzelnen abweichend in …   Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens

  • Schindler Aufzüge — AG Rechtsform Aktiengesellschaft Gründung 1874 Sitz …   Deutsch Wikipedia

  • Technische Regeln für Aufzüge — Die Technischen Regeln für Aufzüge (TRA) waren für Aufzugsanlagen in Deutschland bis 2011 gültige Betriebsvorschriften. Sie wurden vom Deutschen Aufzugsausschuss (DAA) erarbeitet und herausgegeben und gaben den Stand der Technik wieder. Im… …   Deutsch Wikipedia

  • Haushahn Aufzüge — C. Haushahn GmbH Co. KG Rechtsform GmbH Co. KG Gründung 1889 Sitz …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”