- Li Hung Tschang
Li Hung Tschang, chines. Staatsmann und Feldherr, geb. 1823 in der Provinz Nganhui als Sohn eines armen Gelehrten, gest. 6. Nov. 1901 in Peking, erhielt eine gute Erziehung, bestand seine Prüfungen mit Erfolg und trat 1848 in die Akademie der Hanlin ein. Als 1853 der Aufstand der Taiping sich auch in seine Heimatsprovinz verbreitete, stellte sich L. an die Spitze einer kleinen Streitmacht und trieb sie zurück. Hierfür ernannte ihn der Generalgouverneur der beiden Kiang, Tseng Kuo Fan (der Vater des Gesandten Marquis Tseng), zu seinem Sekretär; 1861 wurde er zum Provinzialrichter in Tschekiang, dann zum Gouverneur der Provinz Kiangsu befördert. Bei der Eroberung dieser von den Rebellen besetzten Provinz zeigte er solches Geschick und solche Tapferkeit, daß er den Ehrentitel eines Gouverneurs der kaiserlichen Prinzen, später wegen seiner verdienstlichen Operationen mit einer Flotte vor Nanking den erblichen Adel erhielt. 1864 wurde er Nachfolger seines Gönners Tseng als Generalgouverneur der beiden Kiang. 1872 wurde er Großkanzler des Reiches und leitete hauptsächlich die Verhandlungen mit den auswärtigen Mächten. 1883–84 führte er den Oberbefehl über die Truppen in den an Tongking grenzenden Provinzen und leitete zum Teil die Verhandlungen mit Frankreich. Dann wurde er zum Vizekönig von Tschili und zum Generaldirektor des Handels der nördlichen Provinzen ernannt. Wegen der Niederlagen seiner Truppen und Schiffe wurde er 17. Sept. 1894 zum Verlust der dreiäugigen Pfauenfeder und gelben Reitjacke verurteilt. 1895 begab er sich nach Japan, um die Friedensverhandlungen zu führen, wurde im März in Schimonoseki von einem fanatischen Japaner durch einen Schuß in das Gesicht verwundet, führte dennoch die Verhandlungen zu Ende und schloß den Frieden ab. Darauf wurde er als Kanzler des Reiches nach Peking berufen. 1896 mit der Vertretung des Kaisers von China bei der Krönung des Zaren in Moskau beauftragt, unternahm er eine Reise nach den europäischen Hauptstädten. Im November 1899 zum kaiserlichen Oberkommissar für Handelsangelegenheiten ernannt, erhielt er im Dezember den Posten des Generalgouverneurs der Kwangprovinzen in Kanton, wo er sofort energisch gegen das Piratenunwesen einschritt. Beim Ausbruche des Aufruhrs in Nordchina (im Juni 1900) vom Kaiser und der Kaiserin-Witwe mit Prinz Ching zum Generalbevollmächtigten bei den Verhandlungen mit den Mächten ernannt, traf er erst 17. Sept. 1900 in Tiëntsin ein. Während er sich bemühte, die fremden Gesandten zur Herabminderung ihrer Forderungen und den chinesischen Hof zu Strafedikten gegen die Haupträdelsführer in der Boxerbewegung zu bestimmen, brach in seiner eignen Provinz Kuang-tung ein Aufstand aus, der nur mit Mühe gedämpft werden konnte. Sein Streben, durch besondere Abmachungen mit Rußland über die Mandschurei die verbündeten Mächte zu spalten, hat zwar die Verhandlungen in Peking sehr erschwert und verzögert, schließlich aber keinen Erfolg gehabt. L. mußte 7. Sept. 1901 den schmählichsten Vertrag unterzeichnen, den China jemals geschlossen hat. Zwei Monate darauf starb er an Altersschwäche. Vgl. Cerone, Li-hon-ciàng e la politica cinese nella seconda metà del secolo XIX (Neapel 1901); Little, Li Hung-Chang (Lond. 1903).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.