- Inzidentklage
Inzidentklage, die im Laufe des Prozesses mündlich erhobene Klage (vgl. Zwischenklage und Inzidentfeststellungsklage).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Inzidentklage, die im Laufe des Prozesses mündlich erhobene Klage (vgl. Zwischenklage und Inzidentfeststellungsklage).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Feststellungszwischenklage — Feststellungszwischenklage, die im Laufe des Prozesses erhobene Feststellungsklage (s.d.), die auch Inzidentfeststellungsklage oder Präjudizial Inzidentklage genannt wird … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Präjudiziālklage — wurde früher vielfach und heute noch in Österreich die Feststellungsklage (s. d.) genannt, Präjudizial Inzidentklage die Feststellungszwischenklage (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Zwischenklage — (Inzidentklage) nennt man diejenige Klage, die im Lauf eines Prozesses vom Kläger gegen den Beklagten mündlich erhoben wird. Die Rechtshängigkeit (s. d.) eines so erhobenen Anspruches tritt nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 281) ebenso wie … Meyers Großes Konversations-Lexikon