- Feststellungszwischenklage
Feststellungszwischenklage, die im Laufe des Prozesses erhobene Feststellungsklage (s.d.), die auch Inzidentfeststellungsklage oder Präjudizial-Inzidentklage genannt wird.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Feststellungszwischenklage, die im Laufe des Prozesses erhobene Feststellungsklage (s.d.), die auch Inzidentfeststellungsklage oder Präjudizial-Inzidentklage genannt wird.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Klage — (lat. Actio), in Privatrechtsstreitigkeiten die Geltendmachung eines Anspruchs durch Anrufung des Gerichts. Die Partei, die K. erhoben hat, heißt Kläger (actor), der Gegner, gegen den sie gerichtet ist, Beklagter. In jedem privatrechtlichen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Präjudiziālklage — wurde früher vielfach und heute noch in Österreich die Feststellungsklage (s. d.) genannt, Präjudizial Inzidentklage die Feststellungszwischenklage (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon