Feststellungszwischenklage

Feststellungszwischenklage

Feststellungszwischenklage, die im Laufe des Prozesses erhobene Feststellungsklage (s.d.), die auch Inzidentfeststellungsklage oder Präjudizial-Inzidentklage genannt wird.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Klage — (lat. Actio), in Privatrechtsstreitigkeiten die Geltendmachung eines Anspruchs durch Anrufung des Gerichts. Die Partei, die K. erhoben hat, heißt Kläger (actor), der Gegner, gegen den sie gerichtet ist, Beklagter. In jedem privatrechtlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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