Präjudiziālklage

Präjudiziālklage

Präjudiziālklage wurde früher vielfach und heute noch in Österreich die Feststellungsklage (s. d.) genannt, Präjudizial-Inzidentklage die Feststellungszwischenklage (s. d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Feststellungsklage — heißt die in der Deutschen Zivilprozeßordnung (§ 256) zugelassene Klage auf Feststellung eines Rechtszustandes. Im Gegensatz zu den gewöhnlichen Klagen, den sogen. Leistungsklagen, handelt es sich bei der F. nicht um die Verurteilung des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Präjudiz — Präjudīz (lat.), Vorurteil, vorgefaßte Meinung; in der Rechtssprache der einer Partei wegen Nichtbefolgung einer richterlichen Vorschrift erwachsende Nachteil; auch die gerichtliche Entscheidung einer Rechtsfrage als Norm für künftige… …   Kleines Konversations-Lexikon

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