- Hohe See
Hohe See (freies Meer, offene, freie See) ist die große, zusammenhängende Wassermasse, die das Festland der Erde umgibt, mit Ausnahme der Küstengewässer (s. d.), der Binnenmeere, der Meerengen und der vom Küstenland aus sperrbaren Meerbusen. Sie umfaßt insbes. die fünf Weltmeere nebst ihren Teilen, besonders auch die Nordsee, die Ostsee, das Mittelländische Meer, das Marmarameer, das Irische, das Schwarze, das Adriatische, das Weiße, das Karische, das Beringmeer, das Japanische und das Chinesische Meer, das Arabische und das Rote Meer, die Meerbusen von Bengalen, Mexiko, Persien und Guinea, den Busen von Genua sowie das Bottnische und das Finnische Meer. Die h. S. ist frei und untersteht nicht der Herrschaft eines einzelnen Staates (vgl. Seegebiet); ihre Benutzung als Verkehrsstraße, der Betrieb des Fischfanges und sonstiger friedlicher Gewerbe auf ihr kann keinem Volke verboten oder beschränkt werden, soweit nicht die verschiedenen Staaten durch Verträge sich selbst Beschränkungen auferlegen, wie z B. den internationalen Vertrag vom 6. Mai 1892, betreffend die polizeiliche Regelung der Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewässer; vom 16. Nov. 1887 und 14. Febr. 1898 zur Unterdrückung des Branntweinhandels unter den Nordseefischern auf hoher See; vom 14. März 1884 zum Schutz der unterseeischen Telegraphenkabel; vom 2. Juli 1890 zur Unterdrückung des Sklavenhandels (s. Sklaverei) und vom 15. Aug. 1893 zum Schutz der Robben im Beringmeer. Alle Schiffe, die sich auf hoher See befinden, unterstehen ausschließlich der Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit ihres Heimatstaates; nur die des Seeraubes schuldigen oder verdächtigen Schiffe kann jedes Kriegsschiff irgend eines Staates auf der hohen See anhalten, durchsuchen sowie die Seeräuber festnehmen und ihrem heimatlichen Strafrichter zur Aburteilung überliefern.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.