- Groschen
Groschen, deutsche Silbermünzen vor Einführung der Reichswährung, ursprünglich dicke im Gegensatz zu den Hohlmünzen. Die ersten G. (Prager G. mit der Krone, rückseitig dem Löwen) ließ Wenzel II. 1300 in Kuttenberg nach Art des Gros Tournois prägen; es gingen anfangs 60 (ein »Schock«) böhmische G. von 15lötigem Silber auf die Gewichtsmark, doch verminderte sich der Wert = 65,6 Pfennig der Talerwährung schon in Böhmen bald beträchtlich. Um 1340 in Köln, massenhaft aber in der Markgrafschaft Meißen (mit Blumenkreuz in Einfassung, auf der Rückseite grossus March Mysnensis mit dem Löwen, s. Tafel »Münzen IV«, Fig. 6) nachgeprägt, fanden sie als 1/20 Gulden im 15. Jahrh. allgemeine Verbreitung und erhielten teils nach ihrem Aussehen, teils nach ihrer Wertabweichung etc. verschiedene Namen: z. B. Engel- (um 1510, s. »Tafel-Münzen IV«, Fig. 5), Fürsten-, Kaiser-, Marien-, Spitz-, Weißgroschen; Sammlungen von Silbermünzen unterhalb eines halben Guldens nannte man Groschenkabinette. (S. Tafel »Münzen III«, Fig. 15: G. von Aachen 1492; »IV«, Fig. 6: Meißner G. um 1430, und Fig. 4: Dreigroschen des Herzogs Albrecht von Preußen 1525–68.) Aus den Ländern mit Guldenwährung verschwand der Name größtenteils, bezeichnete dagegen allgemein in den Ländern mit Talerwährung 1/24 und zuletzt 1/30 Taler, in den einstmals unter polnischer Herrschaft gestandenen 1/30 Gulden; die erstgenannten hießen später gute Groschen (ggr.) zum Unterschiede von den geringern Silbergroschen. Preußen prägte aus der Münzmark von 233,855 g feinen Silbers nach dem Edikt vom 29. März 1764 als Kurantmünzen des 14-Talerfußes: 1/6 Taler aus 81/3, lötigem, 1/12 Taler aus 6lötigem Silber, als Scheidemünzen: 1/24 Taler aus 5- und seit 1772 aus 35/9 lötigem, halbe G. aus 22/3 lötigem, Viertelgroschen (märkische Dreier) aus 2lötigem und 1/12 G. (märkische Pfennig) aus 5/8 lötigem Silber. Ein Edikt vom 13. Dez. 1811 setzte den Reichstaler auf 28 G. sogen. guter oder 42 Groschenstücke Nominalmünze herauf und bahnte seine Teilung in 30 G. an; am 28. Juni 1843 wurde die Umwandlung der Zwölftelstücke in Scheidemünze verordnet und durch das Münzgesetz vom 4. Mai 1857 die Ausprägung des 1/6 Talers (5 Silbergroschen) zu 180 Stück auf das Pfund von 500 g sein mit 520 Tausendteilen Silber bestimmt. Ähnliche Umwandlungen haben andre Staaten gemäß den Münzkonventionen vom 30. Juli 1838 und 24. Jan. 1857 durchgemacht; in den meisten hatte vorher der Konventionsfuß von 1763 für die Kurantmünzen gegolten. Im 19. Jahrh. bestand als solche vorzugsweise das Stück zu 4 G., 80 eine seine Mark, nach dem Konventionsfuß = 52,6184f.; es wurde in Braunschweig 9-, in Sachsen etc. 8 2/3-, in Hannover, Kurhessen und Westfalen 8lötig geprägt, aber in Lippe 1760–65 und Hessen 1821–31 unterwertig, während es nach dem 14-Talerfuß 50,1118 und (5 Silbergroschen) nach dem 30-Talerfuß 50 Pf. wert war. Das Stück zu 2 guten G. gehörte den Kurantmünzen an und wurde 1834–57 in Hannover 81/3- vorher wie in den meisten Konventionsstaaten 7lötig geprägt, war jedoch zuweilen unterwertig. Das Groschenstück münzten bis gegen 1838 Sachsen, Gotha i. und Anhalt 58/9- und Braunschweig 6lötig noch zum vollen Werte aus; sonst war es Scheidemünze. Die halben G. verhielten sich meistens entsprechend, hatten aber geringern Wert. Sachsen prägte auch Stücke von 8 Pfennig 4lötig = 5,84 Pf. der Reichswährung.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.