- Gierke
Gierke, Otto Friedrich, Rechtsgelehrter, geb. 11. Jan. 1841 in Stettin, studierte in Heidelberg und Berlin, ward 1865 Gerichtsassessor, habilitierte sich 1867 an der Berliner Universität, wurde daselbst 1871 außerordentlicher Professor, 1872 ordentlicher Professor des deutschen Rechtes in Breslau, 1884 in Heidelberg, 1887 in Berlin. An den Feldzügen in Böhmen und Frankreich nahm er als Artillerieoffizier teil. Seine Hauptwerke sind: »Das deutsche Genossenschaftsrecht« (Berl. 1868–81, 3 Bde.), dem sich anschließt »Die Genossenschaftstheorie und die deutsche Rechtsprechung« (das. 1887) und »Deutsches Privatrecht« (Bd. 1, Leipz. 1895, in Bindings »Systematischem Handbuch der deutschen Rechtswissenschaft«). In seiner Kritik des Entwurfs erster Lesung des Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich (»Der Entwurf etc. und das deutsche Recht«, zuerst 1888 in Schmollers »Jahrbuch für Gesetzgebung«, dann in 2. Aufl., Leipz. 1889) sprach er diesem Entwurf nationalen und schöpferischen Geist völlig ab. Zu den von Bekker und Fischer veröffentlichten »Beiträgen zur Erläuterung und Beurteilung« dieses Entwurfs lieferte er »Personengemeinschaften und Vermögensinbegriffe« (Heft 18, Berl. 1889). Von seinen kleinern Arbeiten sind zu nennen die zu Homeyers Jubiläum veröffentlichte geistvolle Schrift »Der Humor im deutschen Recht« (2. Aufl., Berl. 1887), ferner der Aufsatz über »Die Grundbegriffe des Staatsrechts und die neuesten Staatsrechtstheorien« in der Tübinger »Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft« (1874); »Die Bedeutung des Fahrnisbesitzes für streitiges Recht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich« (Jena 1897); »Vereine ohne Rechtsfähigkeit nach dem neuesten Rechte« (Berl. 1900, 2. Aufl. 1902) u. a. Seit 1878 gibt G. »Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte« heraus, in denen er selbst veröffentlichte: »Johannes Althusius und die Entwickelung der naturrechtlichen Staatstheorien« (Bresl. 1880; 2. vermehrte Ausg. 1902).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.