- Fürstenberg [3]
Fürstenberg, freiherrliche, in Westfalen und dem Rheinland begüterte Familie, genannt nach dem Schloß F. an der Ruhr, zuerst 1219 durch Hermann von F. urkundlich bezeugt, entsandte viele ihrer Glieder als Ordensritter nach Livland, und im 16. Jahrh. ließ sich ein Zweig in Kurland nieder, wo er 1780 erlosch. Die in Deutschland gebliebene Linie ward 1660 in den Reichsfreiherrenstand erhoben und blüht in der ältern westfälischen oder freiherrlichen und der jüngern oder rheinländischen, seit 1840 gräflichen Linie. Namhafte Glieder dieser Familie sind:
1) Theodor von, geb. 1546, gest. 1618, Sohn des kölnischen Rats Friedrich III. von F., Domherr zu Trier, Propst zu Paderborn und Meschede und seit 1585 Bischof zu Paderborn, unterwarf diese Stadt der bischöflichen Regierung, baute 1605 den Jesuiten eine Kirche, ein Kollegium und Novizialhaus, übergab ihnen auch die 1615 von ihm gegründete Akademie, machte sich durch gute Finanzverwaltung um das Bistum verdient und hinterließ einen großen Schatz.
2) Ferdinand von, geb. 20. Okt. 1626 in Bilstein, gest. 26. Juni 1683, Sohn des kurzmainzischen Rates Friedrich von F., 1661 Bischof von Paderborn, 1678 auch von Münster, guter lateinischer Dichter und Herausgeber der »Monumenta Paderbornensia« (1672). Seine Poesien finden sich in den »Poëmata VII illustrium virorum« (Amsterd. 1672).
3) Franz Friedrich Wilhelm, Freiherr von, kurkölnischer Staatsmann, aus der ältern Linie, geb. 7. Aug. 1728 auf Schloß Herdringen bei Arnsberg, gest. 16. Sept. 1810 in Münster, studierte die Rechte, bereiste Italien und Deutschland, ward 1749 Kanonikus in Münster, später auch in Paderborn, und 1762 Minister sowie 1770 Generalvikar des Kurfürsten von Köln und Bischofs von Münster, Maximilian Friedrich, wobei er besonders für das erschöpfte und verschuldete münstersche Land zu sorgen hatte. F., fast unumschränkt herrschend, stellte sehr bald den Kredit wieder her, förderte Ackerbau und Gewerbe, namentlich den Leinwandhandel, verbesserte die Rechtspflege und das Polizeiwesen, förderte die Bildung der Geistlichen, reformierte die Schulen, schuf eine der Landwehr ähnliche Volksbewaffnung, gründete eine Militärakademie und gab durch Hofmann dem Land eine Medizinalordnung, die erste und vorzüglichste ihrer Art in Deutschland. Als 1780 der Erzherzog Maximilian Franz Koadjutor wurde, legte F. seine Ministerstelle nieder, blieb aber bis 1807 als Generalvikar ferner für die Wohlfahrt des Landes tätig und machte sich durch Verbesserung des Volksunterrichts, Reform des Gymnasiums und Errichtung einer vollständigen Universität zu Münster sowie eines Priesterseminars verdient. 1875 wurde ihm in Münster ein Standbild errichtet. Vgl. Esser, Franz von F. (Münst. 1842); Ausgaben seiner pädagogischen Schriften von Esch (mit Biographie, Freiburg 1891) u. Ernesti (Paderb. 1892).
4) Franz Egon, Graf von F.-Stammheim, geb. 24. März 1797 in Herdringen bei Arnsberg, gest. 20. Dez. 1859, der jüngern Linie angehörig, seit 1840 Graf, förderte als warmer Kunstfreund den Kölner Dombau und erbaute die Apollinariskirche bei Remagen. Er gehörte einigen Provinziallandtagen und auch den Vereinigten Landtagen von 1847 und 1848 an, trat 1849 in die Erste Kammer und beteiligte sich lebhaft an den Debatten über die Bildung der Ersten Kammer in Preußen, über die Petitionen um Beseitigung der ganzen Verfassung und die Entbindung des Königs von dem auf diese geleisteten Eid. Er war Mitbegründer des »Preußischen Wochenblatts« und vertrat stets das Interesse der katholischen Kirche. Sein Sohn, Graf Gisbert von F.-Stammheim, geb. 29. März 1836, ist gegenwärtig das Haupt des Fürstenbergschen Hauses rheinischer Linie.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.