Danckelmann

Danckelmann

Danckelmann, 1) Eberhard Christoph Balthasar, Freiherr von, brandenburg. Staatsmann, geb. 23. Nov. 1643 in Lingen, gest. 31. März 1722 in Berlin, studierte in Utrecht, unternahm dann größere Reisen, ward 1663 Erzieher des nachmaligen Königs Friedrich I. von Preußen und blieb auch nach beendeter Erziehung als Geheimer Sekretär und vertrauter Ratgeber beim Prinzen. 1688, nach dem Regierungsantritt seines einstigen Pfleglings, ward er Geheimer Staats- und Kriegsrat, 1692 Präsident der Regierung zu Kleue und 1695 Premierminister und Oberpräsident. Kaiser Leopold I. versetzte ihn mit seinen Brüdern in den Reichsfreiherrenstand. Die auswärtige Politik leitete D. im Sinne des Großen Kurfürsten, als Finanzminister suchte er Manufakturen und Fabriken zu heben, schuf, um den Ertrag der Domänen zu erhöhen, eine eigne Hofkammer, aus der später das Domänendirektorium wurde, und leitete Friedrichs Hang zu übermäßigen Ausgaben auf nützliche Gegenstände, wie die Gründung der Universität Halle und der Akademie der Künste und die Prachtbauten in Berlin. Die Einsetzung seiner sechs Brüder in einflußreiche Ämter erweckte Neid und Haß gegen das »Danckelmannsche Siebengestirn«, und als sich D. auch die Feindschaft der Kurfürstin Sophie Charlotte durch seine Opposition gegen die welfische Hauspolitik zuzog, erhielt er 27. Nov. 1697 plötzlich seine Entlassung mit 10,000 Tlr. Pension, ward jedoch kurz darauf in strenge Hast gebracht und in förmliche Untersuchung gezogen. Er verteidigte sich mit Erfolg gegen die meist unbegründeten 290 Beschuldigungen, die überdies zu der Strenge des Verfahrens außer Verhältnis standen; ein Strafurteil erging nicht, aber dennoch verlor er, durch Kabinettsorder Friedrichs I. zu lebenslänglicher enger Hast verurteilt, seine Güter, Pension und die ihm erblich zugesagten Würden. Erst 1702 erhielt er einige Festungsfreiheit, 1707 erlaubte ihm der König, in Kottbus zu wohnen, und bewilligte ihm eine jährliche Rente von 2000 Tlr.; eine Aussöhnung kam nicht zustande. Friedrich Wilhelm I. berief D. nach seiner Thronbesteigung 1713 auf ehrenvolle Weise an den Hof, aber ohne eine Revision seines Prozesses und eine Rückgabe seiner Güter anzuordnen. – Von seinen sechs Brüdern, die in seinen Sturz nicht verwickelt wurden, war Nikolaus Bartholomäus, geb. 25. Mai 1650, kurfürstlich brandenburgischer Gesandter in Wien und beim Friedensschluß zu Ryswyk und starb 27. Okt. 1739 zu Lodersleben in Thüringen. Er ist Stammvater aller jetzt lebenden Glieder des Geschlechts. Vgl. Breßlau und Isaacsohn, Der Fall zweier preußischer Minister: D. und der Großkanzler Fürst (Berl. 1878); Breysig, Der Prozeß gegen Eberhard D. (in Schmollers »Forschungen«, Bd. 8, Leipz. 1889).

2) Bernhard, Forstmann, geb. 5. April 1831 im Forsthaus Obereimer bei Arnsberg, gest. 19. Jan. 1931 in Eberswalde, studierte 1850–52 in Eberswalde und 1855–56 in Berlin, wurde 1862 Oberförster zu Hambach bei Jülich, 1864 Forstinspektor in Potsdam, 1866 Direktor der Forstakademie in Eberswalde. Die Einrichtung des forstlichen Versuchswesens in Preußen und der dafür geschaffenen wissenschaftlichen Zentralstelle zu Eberswalde (unter der Bezeichnung »Hauptstation des forstlichen Versuchswesens«) ist von D. angeregt und durchgeführt worden. Er war auch hervorragend tätig bei der Schöpfung des Verbandes der forstlichen Versuchsstationen Deutschlands. Seit 1869 gab er die »Zeitschrift für Forst- und Jagdwesen, zugleich Organ für forstliches Versuchswesen« (Berl.) und das »Jahrbuch der preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung« heraus. D. schrieb: »Forstakademien oder allgemeine Hochschulen?« (Berl. 1872); »Die Ablösung und Regelung der Waldgrundgerechtigkeiten« (das. 1880–88, 3 Tle.); »Die Forstakademie Eberswalde von 1830–1880« (das. 1880); »Gemeindewald und Genossenwald« (das. 1882); »Über die Grenzen des Servitutrechts und des Eigentumsrechts bei Waldgrundgerechtigkeiten« (das. 1884).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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