- Bundesgenossenkriege
Bundesgenossenkriege, in der griechischen und röm. Geschichte folgende Kriege: Der erste griechische ist der Krieg Athens 357–355 v. Chr. gegen Chios, Kos und Rhodos, die mächtigsten Mitglieder des 378 neugestifteten Seebundes, die der Ungerechtigkeiten Athens und der Erpressungen der athenischen Söldner müde, aufgereizt von den Thebanern, nach dem Vorgang von Byzantion und Korkyra abfielen, um mit Hilfe des persischen Lehnsfürsten Mausolos von Karien sich von Athen unabhängig zu machen. Der Krieg lähmte nicht nur die Macht Athens für den Kampf gegen Philipp von Makedonien, er beraubte es auch seiner besten Führer, da gleich zu Anfang Chabrias bei Chios Schlacht und Leben verlor und bald darauf Iphikrates (s.d.) und Timotheos (s.d.) auf die von dem Söldnerführer Chares wegen Verrats und Bestechung gegen sie erhobene Anklage hin abgesetzt wurden. Als daher die Perser Anstalten machten, die Bundesgenossen zu unterstützen, mußten die Athener den abgefallenen Bundesgenossen Unabhängigkeit gewähren, für ihre politische Stellung und ihre Finanzen ein harter Schlag. – Der zweite griechische Bundesgenossenkrieg ist der Ätolische Krieg 220–217 v. Chr. Seine Veranlassung waren Raubzüge des Ätolischen Bundes nach Messenien, denen die zu Hilfe gerufenen Achäer nicht wehren konnten. Daher ließ Philipp III. von Makedonien, der die Gelegenheit begierig ergriff, sich in die griechischen Angelegenheiten einzumischen, 220 auf einer Tagsatzung des Achäischen Bundes zu Korinth Messenien in den Bund aufnehmen. Der Übermacht war der Ätolische Bund nicht gewachsen; sein Land wurde schwer verwüstet und wäre noch härter heimgesucht worden, wenn nicht Philipp auf die Kunde von Hannibals Sieg am Trasimener See 217 gewünscht hätte, für Italien die Hand frei zu bekommen. Er schloß daher mit den Ätoliern den Frieden von Nanpaktos, durch den der damalige Besitzstand gewährleistet wurde. – Der römische Bundesgenossenkrieg, auch Marsischer Krieg genannt, 90–88 v. Chr., ist deshalb bedeutungsvoll, weil mit ihm Italiens Nationalitäten in der latinischen völlig ausgingen. 91 hatte der Tribun M. Livius Drusus den Antrag des Gajus Gracchus auf Verleihung des Bürgerrechts an alle italischen Bundesgenossen erneuert. Als der Senat den Antrag verwarf und Drusus ermordet worden war, erhob sich ein großer Teil der italischen Gemeinden, schon oft in ihrer Hoffnung getäuscht, und versuchte einen italischen Föderativstaat zu bilden. In der Hauptstadt Corfinium, nunmehr »Italica« genannt, sollte ein Rat von 500 aus allen am Aufstand teilnehmenden Gemeinden erwählten Senatoren tagen; die ausführende Gewalt wurde zwei Konsuln und zwölf Prätoren übertragen. Der Krieg brach 91 in Asculum aus und wurde bei ziemlich gleichen Streitkräften zunächst im I. 90 von den Römern unglücklich geführt. Die Zahl der Aufständischen wuchs; deshalb wurde Ende des Jahres durch das Gesetz des Konsuls L. Julius Cäsar (Lex Julia) allen bisher treu gebliebenen Gemeinden und bald darauf durch ein Gesetz zweier Tribunen, Plautius und Papirius (Lex Plautia Papiria), allen Einzelnen das Bürgerrecht eingeräumt, die sich binnen 60 Tagen beim Prätor melden würden. Nunmehr wurde der Krieg 89 hauptsächlich durch Gnäus Pompejus, den Vater des Triumvirs, und durch L. Cornelius Sulla beendet. Nur die Samniter konnten erst 82 in einer Schlacht vor den Toren Roms völlig besiegt werden. Vgl. Kiene, Der römische Bundesgenossenkrieg (Leipz. 1845).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.