Behörde

Behörde

Behörde bezeichnet einen Beamten oder eine organisatorisch verbundene Mehrzahl von Beamten, denen öffentliche Geschäfte in bestimmtem Umfange zur Wahrnehmung übertragen sind. In sofern das öffentliche Recht das Vorhandensein der Behörden und deren Zuständigkeit dauernd festsetzt, erscheint die B., unbeschadet dessen, daß sie nur in Personen sich verkörpern kann, als Institution. Man bezeichnet die Behörden daher auch als öffentliche »Organe« und nennt das Recht, Behörden zu schaffen, Organisationsrecht (Organisationsgewalt). Je nach dem Gemeinwesen, in dessen Dienst die Behörden stehen, unterscheidet man Staatsbehörden (im Deutschen Reiche Reichs- und Staats- oder Landesbehörden), Gemeindebehörden, Kirchenbehörden. Die Staatsbehörden teilen sich nach dem Umfang ihrer Wirksamkeit in Zentralbehörden, Mittelbehörden und Unterbehörden. Nach ihrer innern Verfassung scheiden sich die Behörden in solche mit bureaumäßiger oder bureaukratischer Verfassung und solche mit Kollegialverfassung. Bei den erstern steht die Entscheidung in allen Geschäftsangelegenheiten dem Amtsvorstand zu, dessen Weisungen die Nebenbeamten zu befolgen haben. Bureaumäßige Verfassung haben insbes. die Ministerien und zumeist auch die Unterbehörden. Bei den Kollegialbehörden entscheidet das Kollegium durch Mehrheitsbeschluß. Kollegialverfassung haben insbes. die höhern Gerichte. Die bureaukratische und Kollegialverfassung können noch in der Weise gemischt sein, daß ein Teil der Amtsgeschäfte vom Kollegium, ein Teil vom Vorstand erledigt wird. Dies ist bei den Kollegialbehörden der Verwaltung die Regel.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Behörde — ↑Administration …   Das große Fremdwörterbuch

  • Behörde — Sf std. (17. Jh.) Stammwort. Gebildet aus ndd. behören im Sinne von zu etwas gehören und damit eher niederdeutschem Wortgebrauch entsprechend. Die ursprüngliche Bedeutung noch in Zubehör. Die heutige Bedeutung Amtsstelle ersetzt früheres… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Behörde — Behörde: Das seit dem 18. Jh. bezeugte Kanzleiwort gehört zu älter nhd. behören, mhd. behœ̄ren »zugehören, zukommen« (vgl. ↑ hören) und bedeutete ursprünglich »das ‹Zu›gehörige«, später »Ort, ‹Amts›stelle, wohin etwas zuständigkeitshalber gehört« …   Das Herkunftswörterbuch

  • Behörde — [Network (Rating 5600 9600)] …   Deutsch Wörterbuch

  • Behörde — Eine Behörde ist eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von Aufgaben der Verwaltung des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist. Eine Behörde erhält… …   Deutsch Wikipedia

  • Behörde — Dienststelle; Amt; Amtsstelle (schweiz.) * * * Be|hör|de [bə hø:ɐ̯də], die; , n: staatliche, kirchliche oder kommunale Stelle, Verwaltung. Syn.: ↑ Amt, ↑ Ministerium, ↑ Organ …   Universal-Lexikon

  • Behörde — Be·hö̲r·de die; , n; 1 eine von mehreren zentralen oder örtlichen Institutionen, die von Staat, Kommunen oder Kirchen damit beauftragt werden, bestimmte administrative oder gerichtliche Aufgaben durchzuführen≈ Amt: Wenn man ein Haus bauen will,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Behörde — die Behörde, n (Mittelstufe) Organ der öffentlichen Verwaltung mit bestimmten Aufgaben Synonyme: Amt, Dienststelle, Verwaltung Beispiel: Sein Gesuch wurde von der Behörde abgelehnt. Kollokation: einen Antrag bei der zuständigen Behörde stellen …   Extremes Deutsch

  • Behörde — a) Administration, Amt, Dienststelle, Instanz, Institution, Stelle, Verwaltung, [Verwaltungs]organ. b) Amt, Amtsgebäude, Amtsraum, Amtssitz, Amtszimmer, Büro, Dienstraum, Dienstzimmer; (österr.): Amtskanzlei; (veraltend): Amtsstube. * * * Behörde …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Behörde — die Behörde, n Sie erhalten ein Schreiben von der Ausländerbehörde …   Deutsch-Test für Zuwanderer

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”