Behändigung

Behändigung

Behändigung, s. Zustellung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Behändigung — Be|hạ̈n|di|gung, die; : das Behändigen …   Universal-Lexikon

  • Insinuation — (v. lat.), 1) die Behändigung richterlicher Decrete, Zufertigungen od. Ladungen an die Betheiligten. Die I. muß in der Regel demjenigen, an den sie gerichtet ist, selbst, od. an dessen Bevollmächtigten geschehen, u. nur dann, wenn er nicht… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bauerngut — Bauerngut, ein Landgut, das der Privilegien der adligen Rittergüter oder andrer bevorzugter Güter nicht teilhaftig ist. Während bis zu Anfang des vorigen Jahrhunderts die meisten Bauerngüter nicht im freien Eigentum des Bauern standen und mit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bundesamt für das Heimatwesen — Bundesamt für das Heimatwesen, für Deutschland (Bayern und Elsaß Lothringen ausgenommen) die endgültig entscheidende Berufungsinstanz in Streitigkeiten zwischen Armenverbänden über die öffentliche Unterstützung Hilfsbedürftiger, sofern die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichskammergericht — Reichskammergericht, neben dem Reichshofrath (s.d.) das höchste Gericht des ehemaligen Deutschen Reiches. Das R. wurde vom Kaiser Maximilian I. zur Erhaltung des allgemeinen Landfriedens 1495 angeordnet, u. war Anfangs in Frankfurt eingesetzt,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Termin — (v. lat. Terminus, 1) ein gewisser Zeitraum, innerhalb dessen ein rechtliches Geschäft den Rechten gemäß vorgenommen werden muß, so v.w. Frist, Dilation (s.d.); 2) (Tagfahrt, Diät, Dingemahl, genächter Tag, wo dergleichen durch Commissarien aus… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Citation — (Citatio, Ladung, Vorladung, Rechtsw.), die ausdrückliche Verordnung eines Gerichts od. einer sonstigen öffentlichen Behörde an[162] eine Person, daß dieselbe persönlich od. durch einen Bevollmächtigten zu einer gewissen Zeit vor dem Gericht od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kammergulden — Kammergulden, die Gebühren des Boten bei dem vormaligen Reichskammergericht für die Behändigung von Zufertigungen; sie betrugen 20 Batzen oder 80 Kreuzer …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Anstellung — (Bestallung), die Übertragung eines öffentlichen oder privaten Dienstes oder Amtes. Je nachdem die A. auf die Dauer oder versuchsweise erfolgt, unterscheidet man zwischen definitiver und provisorischer A. Nach dem deutschen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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