- Schwarzburg-Rudolstadt
Schwarzburg-Rudolstadt, deutsches Fürstentum (s. Karte »Sächsische Herzogtümer«), dessen Gebiet aus zwei getrennten Teilen, nämlich der am Thüringer Wald gelegenen Oberherrschaft und der von der preußischen Provinz Sachsen umschlossenen Unterherrschaft, besteht. Die Oberherrschaft umfaßt das Hauptland, die Amtsgerichtsbezirke Rudolstadt, Stadtilm, Königsee, Oberweißbach, ferner den von diesem durch fremdes Gebiet getrennten Gerichtsbezirk Leutenberg und vier kleine Parzellen, während die Unterherrschaft aus den Amtsgerichtsbezirken Schlotheim und Frankenhausen besteht. Beide Landesteile sind gebirgig. In der Oberherrschaft, die mit ihrem südlichen Teil im Thüringer Wald, mit ihrem nördlichen im thüringischen Hügelland liegt, sind die höchsten Punkte der Großfarmdenkopf (872 m) und der Wurzelberg (828 m). Der Unterherrschaft gehört der Kyffhäuser (466 m) an. Der Hauptfluß der Oberherrschaft ist die Saale, die als wichtigste Nebenflüsse die Loquitz mit der Sormitz und die Schwarza aufnimmt. Das Aml Stadtilm wird von der Ilm durchflossen. Den Südwesten der Unterherrschaft durchfließt die Wipper. Von Badeorten sind Frankenhausen (Solbad), Schwarzburg u. Blankenburg (klimatische Kurorte) zu nennen.
Das Fürstentum S. hat einen Flächeninhalt von 940,39 qkm (17,08 QM.), wovon 732,94 qkm auf die Oberherrschaft (Rudolstadt) und 207,45 qkm auf die Unterherrschaft (Frankenhausen) entfallen. Von der Gesamtbevölkerung. die am 1. Dez. 1905: 96,835 Seelen (103 auf 1 qkm) betrug, kamen 80,25 Proz. auf die Oberherrschaft, 19,75 Proz. auf die Unterherrschaft. Die große Masse der Bevölkerung ist evangelisch-lutherisch, es gab nur 990 Römisch-Katholische und 84 Juden. Unter den Wohnplätzen sind 8 Städte und 155 Landgemeinden. Es bestehen ein Gymnasium und Realgymnasium, 2 Realschulen, ein Lehrerseminar, 2 höhere Mädchenschulen, 2 Techniken, eine Handels-, eine Musik-, 4 Zeichenschulen und 135 Volksschulen. Von Privatanstalten ist die Erziehungsanstalt in Keilhau zu erwähnen. In Rudolstadt befinden sich eine fürstliche Landesbibliothek, ein Naturalienkabinett und eine Gemäldesammlung. Was die Bodenbenutzung anbelangt, so sind (1900) 39,199 Hektar Acker- und Gartenland (41,67 Proz.), 7336 Wiesen (7,80 Proz.), 1058 Weiden (1,12 Proz.), 41,370 Waldungen (43,98 Proz.), 5076 Hektar Gewässer, Wege. Gebäude, Unland (5,43 Proz.); 21,113 Hektar (22 Proz. der Gesamtwaldfläche) gehören zum Domänialbesitz. Von hervorragender Bedeutung ist die Forstkultur im Thüringer Walde. Vorherrschend ist Nadelholz. Ein Wildpark befindet sich bei Schwarzburg. Obst- und Gemüsebau werden besonders in dei Unterherrschaft getrieben. Im Thüringer Wald sind Waldbeeren und Pilze zur Sommerzeit ein nennenswerter Handelsartikel. Der Viehstand betrug 1904: 3550 Pferde, 21,178 Stück Rindvieh, 34,302 Schweine, 18,720 Schafe und 17,662 Ziegen. Geflügelzucht ist allgemein verbreitet.
Nach der Berufs- und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895 betrug die Zahl der Erwerbstätigen ohne Angehörige und Dienende 33,974 Personen (darunter 7834 weibliche); davon entfielen auf Land- und Forstwirtschaft 12,347 (36,8 Proz.), Bergbau, Hüttenwesen, Industrie und Baugewerbe 16,080 (47,3 Proz.), Handel und Verkehr 2988 (8,8 Proz.), häusliche Dienste, Lohnarbeit 544 (1,6 Proz.), Armee (643), Staats-, Gemeinde- und Kirchendienst, freie Berufe 2015 (5,9 Proz.); ohne Beruf und Berufsangabe waren außerdem 2157. Die Zahl der Dienenden im Haushalte betrug 1424, der Angehörigen ohne Hauptberuf 51,920 Personen.
Bergbau wird auf Eisen, Braunkohlen, Gips, Schwerspat und Schiefer betrieben; besonders die Täler der Schwarza, Lichte und Loquitz sind reich an Schieferbrüchen. Eine Saline besteht in Frankenhausen. Die bedeutendsten Gewerbe sind die Porzellanindustrie und die Glasindustrie, die beide ausschließlich in der Oberherrschaft betrieben werden. Außerdem erstreckt sich die Industrie auf die Fabrikation von Holzwaren (Kisten, gepreßte Ornamente, Holzleisten), Maschinen, Thermometern, Papier, Holzstoff, Spielwaren, Perlmutterknöpfen, auf Klavierbau, Wollspinnerei und -Weberei, Herstellung von Schläuchen, Treibriemen und Schuhwaren, Bleicherei, Färberei, Appretur, Seilerei, Gerberei. Das Fürstentum gehört zum Thüringer Zollverein. Die Oberherrschaft wird von der Saaleisenbahn berührt. Das Eisenbahnnetz des Fürstentums umfaßt 112,1 km, wovon 106,1 zur Preußischen Staatsbahn, 5,9 km zur Privatbahn Mühlhausen-Ebeleben gehören. Die Zahl der Sparkassen betrug 1905: 11, in denen 21,682,232 Mk. hinterlegt waren.
Das Fürstentum hat eine konstitutionell-monarchische Verfassung, die auf dem Grundgesetz vom 21. März 1854 und dem Gesetz vom 16. Nov. 1870 beruht. Seit 19. Jan. 1890 regiert Fürst Günter (geb. 21. Aug. 1852). Bei Ausübung des Gesetzgebungs- und Besteuerungsrechts ist der Fürst an die Mitwirkung des Landtags gebunden, der aus 16 Abgeordneten besteht, von denen 4 von den Höchstbesteuerten, 12 von den übrigen wahlberechtigten Staatsangehörigen in direkter, geheimer Abstimmung gewählt werden. Die Wahlperiode dauert drei Jahre. Der Landtag wählt einen Präsidenten aus seiner Mitte und wird für die Zeit, in der er nicht versammelt ist, durch einen ständigen Ausschuß vertreten. Die Staatsverwaltung ist durch Gesetz vom 7. Febr. 1868 neu organisiert worden. Danach hat die oberste Leitung der Regierungsgeschäfte das Ministerium, das aus einem Minister und mehreren Abteilungsvorständen besteht, die alle dem Landtag verantwortlich sind. Die Angelegenheiten der evangelischen Landeskirche werden von der Ministerialabteilung für Kirchen- und Schulsachen und einem Kirchenrat unter dem Vorsitz des Vorstandes dieser Ministerialabteilung und unter dieser obersten Instanz durch drei Kirchen- (zugleich auch Schul-) Inspektionen geleitet. Die katholische Gemeinde in Rudolstadt gehört zum Sprengel des Bischofs von Paderborn, die Juden zu dem des Rabbiners in Nordhausen. Unter dem Ministerium stehen die drei Landratsämter Rudolstadt, Königsee und Frankenhausen. Oberste Gerichtsinstanz ist das Oberlandesgericht in Jena, zweite Instanz das gemeinschaftliche Landgericht in Rudolstadt, dem im Fürstentum sieben Amtsgerichte unterstellt sind und zu dem auch der Saalfelder Kreis von Sachsen-Meiningen und der preußische Kreis Ziegenrück gehören (s. die Textbeilage »Gerichtsorganisation« im 7. Bd.). Der Staatshaushaltsetat für die Finanzperiode 1906–08 weist eine jährliche Einnahme und Ausgabe von 2,634,900 Mk. auf, unter den Einnahmen solche aus den Forsten 1,275,000 Mk., Steuern 727,500 Mk. Einer Staatsschuld (schwebende und fundierte) von 4,397,550 Mk. stehen Aktiva im Betrag von 1,020,912 Mk. gegenüber. Die Einkünfte des Domanialvermögens werden zunächst zur Deckung des Aufwandes der fürstlichen Familie verwendet (nach dem Budget für 1906–08 jährlich 336,667 Mk.). In militärischer Hinsicht bildet das Kontingent des Fürstentums mit denen der beiden Reuß das 7. thüringische Infanterieregiment Nr. 96, von dem das 3. Bataillon in Rudolstadt steht. Im deutschen Bundesrat führt das Fürstentum eine Stimme und sendet einen Abgeordneten in den deutschen Reichstag. Residenz ist Rudolstadt. Das Wappen von S. ist dem von Schwarzburg-Sondershausen (s. Tafel »Wappen I«) fast gleich, nur führt Rudolstadt einen silbernen Schildfuß, während Sondershausen denselben in Gold besitzt; das kleine zeigt den alten deutschen Reichsadler in Gold, belegt mit einem Herzschildchen, in dem in Gold eine Fürstenkrone erscheint (kaiserliches Gnadenwappen anläßlich der Fürstenstandserhebung; Schwarzburg-Sondershausen führt einen Fürstenhut). Unter dem Goldfeld ist in einem Schildfuß die rote Gabel und der Kamm von Leutenberg und des Reichserbstallmeisteramtes angebracht. Das größere enthält die Zeichen der Landesteile, das erwähnte kleine Wappen und das Stammwappen von Schwarzburg (goldener gekrönter Löwe in Blau, s. nebenstehende Abbildung) u. wird von sechs gekrönten Helmen bedeckt sowie von einem fahnetragenden wilden Mann und wilden Weibe gehalten.
Die Landesfarben sind Blau und Weiß (Kokarde: Blau, Silber, Blau). Zur Belohnung treuer Dienste in Anerkennung ausgezeichneter Leistungen ist 1857 von den Fürsten von S. und Schwarzburg-Sondershausen ein gemeinsames Ehrenkreuz in vier Klassen gestiftet worden, dem eine Ehrenmedaille in zwei Abteilungen hinzugefügt ist (s. die Tafeln »Verdienstauszeichnungen«), ferner wird seit 1899 eine Verdienstmedaille (in Gold und Silber) verliehen. Geschichte und Literatur s. unten (S. 118 f.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.