- Schlachtfeld
Schlachtfeld. Das Gelände, auf dem eine Schlacht stattgefunden hat (s. Schlacht), ist nach der Schlacht auszuräumen. Aus Gründen der Pietät und mit Rücksicht auf die Verwundeten und die anwesende Bevölkerung sind die Gefallenen möglichst schnell zu bestatten. Es ist aber erst eine Errungenschaft der neuesten Zeit, daß die Heere über genügendes Material und Personal zur Versorgung der Verwundeten verfügen, und die Hygiene der Schlachtfelder ließ daher selbst im Kriege von 1870 noch so viel zu wünschen übrig, daß im Frühjahr 1871 eine gewaltige Tätigkeit entfaltet werden mußte. Dabei handelte es sich nicht nur um die Gräber, sondern fast mehr noch um die Reinigung der Dorfstraßen von Düngerhaufen und Jaucheherden, von faulenden Uniform- und Ausrüstungsgegenständen, die Desinfizierung der Feldschlächtereien, die Zerstörung der an Lagerstellen faulenden Lebensmittel und Strohmassen etc. Gräber sollen durch Militärkommandos, denen Ärzte beigegeben sind, an geeigneten Orten (nicht in Ortschaften, an Straßen, auf Wiesen, an Gewässern) 2 m tief angelegt und die Erdschüttungen mit Rasen (Gras und Klee) besät werden. In der Regel soll jedes Grab nur sechs Leichen aufnehmen. Bei Massengräbern ist. für Entwässerung zum Abzug der Fäulnisjauche zu sorgen; Gruben und Löcher in der Nähe der Gräber sind zu vermeiden, weil der Regen Leichenjauche in dieselben preßt. Schon 1814 hat man vor Paris 4000 Pferdekadaver verbrannt, und nach der Einnahme von Tarragona wurden mehrere tausend Leichen auf Scheiterhaufen verbrannt. Auch vor Sedan hat man Versuche zur Verbrennung von Kadavern und Leichen mit Hilfe von Teer gemacht, aber das Ergebnis war wenig befriedigend. Die deutsche Kriegssanitätsordnung (vom 10. Jan. 1878) läßt die Verbrennung von Tierleichen zu, das österreichische Reglement gestattet auch die Verbrennung von Menschenleichen. Von der Nutzlosigkeit der Anwendung der Desinfektionsmittel unter Verhältnissen, wie sie das S. bietet, hat man sich in neuerer Zeit vollkommen überzeugt, man muß alles dem Boden überlassen und nur Sorge tragen, daß überall eine genügend starke Bodenschicht zur Wirkung kommt. Anderseits ist auch betont worden, daß viele Befürchtungen wegen der Erzeugung von Seuchen übertrieben sind. Auch wo Nase und Auge auf das empfindlichste betroffen werden, entstehen noch keine Seuchen, wenn nicht die spezifischen Krankheitserreger zugegen sind, denen freilich die Wege geebnet werden, wenn durch die Verpestung der Luft der Gesundheitszustand der Bevölkerung erschüttert wird. Ist das S. in oben angedeuteter Weise aufgeräumt, was nach der Kriegssanitätsordnung durch Besichtigungen festgestellt werden soll, so ist die weitere Sorge für die Gräber den Anwohnern zu überlassen und diesen Besäen und Bepflanzen der Begräbnisstätten zu empfehlen. Nur wenn in der Nähe von Truppen gesundheitsschädliche Einflüsse der Gräber sich geltend machen, sollen die erforderlichen Arbeiten unter Mitwirkung von Ärzten durch militärische Kommandos ausgeführt werden. Vgl. Kriegssanitätsordnung (Berl. 1907).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.