Kriegssanitätsordnung

Kriegssanitätsordnung

Kriegssanitätsordnung für das deutsche Heer vom 10. Jan. 1878, hebt die Instruktion über das Sanitätswesen der Armee im Felde vom 29. Aprill 869 auf und regelt das Sanitätswesen und den Gesundheitsdienst für die Armee im Felde. Einzelne Teile, z. B. Teil VI (über die freiwillige Krankenpflege), sind neu bearbeitet worden. – In Bayern ist in direktem Anschluß an diese K. unterm 10. Febr. 1879 eine K. für das bayrische Heer erlassen worden, deren Inhalt bezüglich der Bestimmungen über den Sanitätsdienst mit der preußischen K. übereinstimmt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kriegssanitätswesen — (hierzu Tafel »Kriegssanitätswesen I u. II«), auch Armee , Militär , Feldsanitätswesen; der Inbegriff aller Einrichtungen und Vorkehrungen zur Erhaltung eines guten Gesundheitszustandes (Gesundheitsdienst) sowie zur Pflege verwundeter und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schlachtfeld — Schlachtfeld. Das Gelände, auf dem eine Schlacht stattgefunden hat (s. Schlacht), ist nach der Schlacht auszuräumen. Aus Gründen der Pietät und mit Rücksicht auf die Verwundeten und die anwesende Bevölkerung sind die Gefallenen möglichst schnell… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rotes Kreuz — im weißen Felde, das durch die Genfer Konvention (s. d.) vom 22. Aug. 1864 vertragsmäßig vereinbarte Neutralitätszeichen für die Verwundeten und Kranken sowie für das zu ihrer Pflege bestimmte Personal und Material. Das Rote Kreuz wird teils als… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sanitätszüge — Sanitätszüge, Lazarettzüge, Spitalzüge (sanitary trains; trains sanitaires), der Massenbeförderung von Verwundeten (Kranken) auf Eisenbahnen dienende, vornehmlich für den Kriegsfall bestimmte Züge. I. Allgemeines. S. können aus Fahrzeugen… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Chirurgische Konsulenten — Chirurgische Konsulenten, nach der deutschen Kriegssanitätsordnung hervorragende Chirurgen, die, im Kriegsfall ernannt, in einem bestimmten Bezirk den Ärzten der Armee in Kriegs oder Reservelazaretten zur Seite stehen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Coler — Coler, 1) (gewöhnlich Colerus) Johann, landwirtschaftl. Schriftsteller, geb. gegen Ende des 16. Jahrh. zu Goldberg in Schlesien, gest. 23. Okt. 1639 in Parchim, ward zu Rostock Magister, dann Prediger in der Mark und schrieb: »Calendarium… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Genfer Konvention — Genfer Konvention, ein völkerrechtlicher, internationaler Vertrag, durch den der Schutz der Verwundeten, der bisher immer nur für den einzelnen Fall auf die Dauer eines Krieges oder bestimmten Zeitraums von den betreffenden kriegführenden Staaten …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Grimm — Grimm, 1) Melchior, Freiherr von, geistreicher Literator, geb. 26. Dez. 1723 in Regensburg als Sohn eines Pfarrers, gest. 19. Dez. 1807 in Gotha, erhielt eine sorgfältige Erziehung, studierte in Leipzig, wohin er den jungen Grafen von Schönburg… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nachweisebureaus — Nachweisebureaus, im allgemeinen soviel wie Auskunftsbureau (s. Auskunft) oder Adreßbureau (s. d.); im Kriege diejenigen Bureaus, welche die Erteilung von Nachrichten über Gefallene, Verwundete, Kranke und Vermißte an deren Angehörige vermitteln …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sanitätskolonnen, freiwillige — Sanitätskolonnen, freiwillige, aus den Kriegervereinen hervorgegangene Organisationen, die den Zweck haben, ihre Mitglieder, soweit diese nicht der Reserve, der Landwehr oder der Ersatzreserve angehören, in Kriegszeiten dem Roten Kreuz zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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