- Scheintod
Scheintod (Asphyxia), Zustand, in dem das Leben erloschen zu sein scheint, aber in Wirklichkeit nicht vollständig erloschen ist. Als Eintrittspunkt des Todes sieht man gewöhnlich den Moment an, in dem die Atmungs- und Herztätigkeit erlischt. Nun können unter Umständen, bei fast vollständigem Erlöschen der übrigen Funktionen des Körpers, diese beiden Tätigkeiten auf ein dem Laien kaum erkennbares Minimum herabsinken. Dies ist der S., Bewußtsein, Empfindung, Bewegung fehlen vollständig; die Haut ist blaß, der Brustkorb steht teilweise ganz still, nur hier und da hebt er sich in ganz flachen, kaum sichtbaren Atemzügen. Der Puls ist verschwunden und wird an der Hand nicht mehr gefühlt, auch gelingt es dem Arzt selbst mittels des Höhrrohrs nicht immer mit vollster Sicherheit, das Pulsieren des Herzens nachzuweisen. Dieser Übergang vom deutlichen Leben zum absoluten Tod soll sich in einzelnen Fällen bis zu zwölf Stunden ausdehnen, doch sind über den S. so zahlreiche ganz unglaubwürdige Spukgeschichten im Volke verbreitet, daß die abergläubische Angst vor dem Lebendigbegrabenwerden zu den wunderlichsten Schutzmaßregeln geführt hat: besonders konstruierte Särge, Läutapparate, Ventilation der Gräber und dergleichen überflüssige Erfindungen mehr. Nach den Ursachen kann man folgende Arten des Scheintodes unterscheiden: 1) S. durch innere Krankheitszustände. Hierher gehören die tiefe Ohnmacht durch Erschöpfung nach heftigsten Körperanstrengungen, ferner der S. nach heftigen Krampfanfällen bei Hysterie, Epilepsie und Eklampsie, bei der Starrsucht und Lethargie, manchmal bei der Cholera, bei manchen narkotischen Vergiftungen (Opium, Blausäure und Chloroform). 2) S. durch äußere Störungen: nach hohen Graden von Gehirnerschütterung, nach schweren Verwundungen mit gleichzeitiger Erschütterung oder mit bedeutendem Blutverlust, nach starken Blutungen überhaupt, besonders bei Wöchnerinnen und kleinen Kindern. 3) S. durch spezifische Ursachen. Hierher gehören der S. der Neugebornen wegen noch nicht eingeleiteter Atmung, der S. durch Ertrinken, Erhängen etc., der S. durch irrespirable Gase, durch fremde Körper im Schlund etc. Bisweilen bewirken auch mehrere der genannten Ursachen gleichzeitig den Eintritt des Scheintodes.
Der sehr lange dauernde S. tritt höchst selten ein und dann bei neugebornen Kindern oder Ertrunkenen und Erhängten. Kataleptische, wohl auch hysterische Frauen können bei erhaltenem Bewußtsein tagelang ganz still liegen, mit kalter bleicher Haut, starren Augen, während weder der Puls fühlbar noch Herztöne und Atembewegungen merkbar sind. Solche Fälle kommen zweifellos vor, aber die Zahl der glaubwürdigen ist sehr klein. Genügende Vorbeugungsmittel gegen das Lebendigbegrabenwerden sind: Beschränkung der zu frühen Beerdigung, die im allgemeinen nicht früher als 72 Stunden nach dem Tode stattfinden sollte, sodann obligatorische Leichenschau durch Sachkundige. In den besteingerichteten Leichenhallen ist in vielen Jahren und unter vielen tausend Fällen noch kein Fall von S. vorgekommen. Die Feststellung der sogen. Totenflecke schließt auch jedes Lebendigbegrabenwerden mit Sicherheit aus. Für zweifelhafte Fälle hat man Anwendung von Ätzpaste vorgeschlagen, die bei Toten einen gelben, durchsichtigen, bei Scheintoten einen schwarzrötlichen, undurchsichtigen Schorf erzeugt. Auch zuckt die Muskulatur Scheintoter bei Anwendung des elektrischen Stromes. Icard spritzt eine Lösung von Fluoresceïn unter die Haut, wobei, wenn noch Leben vorhanden ist, alsbald die Schleimhäute sich intensiv gelb färben. Ist S. festgestellt, so sucht man durch Reizung sensibler Nerven, Einwirkung von Riechmitteln (Ammoniak, Essigäther), Kitzeln der Nase, Besprengen des Körpers mit kaltem Wasser, Reiben und Bürsten der ganzen Körperoberfläche, besonders des Rückens, künstliche Atmung (wie Ertrunkenen, Erhängten) das Erwachen zu bewirken. Vgl. Artikel »Unfall« und Knapp, Der S. der Neugebornen (Wien 1898–1904, 2 Tle.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.