Schanksteuer

Schanksteuer

Schanksteuer (Schankgebühr, Lizenzsteuer), Abgabe, welche die Inhaber von Schankwirtschaften zu entrichten haben. Die S. kommt nicht nur als Finanzquelle für Staat und Gemeinde, sondern auch als Mittel zur Bekämpfung der Trunksucht in Betracht, weil sie zu einer Verminderung der Schankwirtschaften beitragen soll, ist aber als solche in Deutschland wenig entwickelt. Nur in Württemberg, Hessen und Elsaß-Lothringen kommen Steuern vom Weinausschank vor. In Preußen ist die Einführung einer S. wiederholt, jedoch vergeblich, beantragt worden. Dagegen besteht die S. in verschiedenen außerdeutschen Staaten, wie z. B. in Holland nach Gesetz vom 28. Juni 1881, in Österreich nach Gesetz vom 23. Juni 1881, die wie die ungarische vom 28. Dez. 1888 nach der Einwohnerzahl der Orte abgestuft ist.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schanksteuer — Schạnk|steu|er, die: Schankerlaubnissteuer …   Universal-Lexikon

  • Branntweinsteuer — Branntweinsteuer, eine in mehreren Ländern vorkommende indirekte Aufwandsteuer vom Branntweinverbrauch, die meist schon im 16. und 17. Jahrh. eingeführt wurde. Der Branntwein, mit seinem großen Alkoholgehalt in kleinern Mengen genossen, verträgt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Weinsteuer — ist eine indirekte Steuer vom Wein (und Obstwein ) Konsum. Dieselbe ist leicht auf dem Wege der Verzollung in Ländern zu erheben, die keinen Wein bauen. Dagegen ist die Besteuerung der heimischen Erzeugung deswegen mit großen Schwierigkeiten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Färöer — (Schafinseln, von faar, »Schaf«, oder vielleicht Federinseln, von fjär, »Feder«, altnord. Färeyer), eine Dänemark gehörige Inselgruppe im Atlantischen Ozean, 300 km von den Shetlandinseln und 990 km von der nächsten dänischen Küste entfernt,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Getränkesteuern — sind die schon seit alter Zeit und in fast allen Ländern vorkommenden Aufwandsteuern auf geistige Getränke, vornehmlich Bier, Branntwein, Wein und Obstwein. Sie empfehlen sich insbes. durch ihre große, mit zunehmender Bevölkerung. steigende… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lizenzsteuer — Lizenzsteuer, s. Schanksteuer …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ohmgeld — Ohmgeld, Schanksteuer, die von Schenkwirten erhobene Verbrauchssteuer für geistine Getränke. In Baden Bezeichnung für die Weinsteuer (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”