Lizenzsteuer

Lizenzsteuer

Lizenzsteuer, s. Schanksteuer.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Lizénz — (lat., »Freiheit«), Erlaubnis, Dispens, auch soviel wie Privilegium oder Patent für eine Erfindung; in Klöstern die von den Äbten den Mönchen zugestandenen Dispensationen von einem bestehenden Gesetz oder Gebrauch für einzelne Fälle. In früherer… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schanksteuer — (Schankgebühr, Lizenzsteuer), Abgabe, welche die Inhaber von Schankwirtschaften zu entrichten haben. Die S. kommt nicht nur als Finanzquelle für Staat und Gemeinde, sondern auch als Mittel zur Bekämpfung der Trunksucht in Betracht, weil sie zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lizénz — (lat.), Erlaubnis, Erlaubnisschein; Vergünstigung, Freiheit; in Klöstern Dispensation von einem bestehenden Gesetz; in England und Frankreich Abgabe (Lizenzsteuer) von dem Betriebe eines nichtfreien Gewerbes (bes. Schankwirtschaft). Im… …   Kleines Konversations-Lexikon

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