- Reyscher
Reyscher, August Ludwig, Rechtsgelehrter, geb. 10. Juli 1802 zu Unterriexingenin Württemberg, gest. 1. April 1880 in Kannstatt, begann die Herausgabe einer vollständigen Sammlung der württembergischen Gesetze, von der er die der Staatsgrundsätze (Stuttg. 1828–30, 3 Bde.) vollendete, ward 1829 Dozent in Tübingen, 1831 außerordentlicher, 1837 ordentlicher Professor. In den »Publizistischen Versuchen« (Stuttg. 1832) bekämpfte er die Karlsbader Beschlüsse, in »Die grundherrlichen Rechte des württembergischen Adels« (Tübing. 1836) die Adelsvorrechte, im »Tübinger Gutachten« (1838) den Verfassungsbruch des Königs von Hannover. 1848 war er Mitglied des Vorparlaments und der württembergischen Ständekammer, dann der Landesversammlung. 1851 wurde er seiner Professur enthoben und als Regierungsrat nach Ulm versetzt, worauf er seinen Abschied nahm. 1858 wieder in die Kammer gewählt, bekämpfte er mit Erfolg das Konkordat, ward 1859 einer der Gründer des Nationalvereins, 1871 in den Reichstag gewählt, legte aber 1872 sein Mandat nieder. R. schrieb noch: »Das gemeine und württembergische Privatrecht« (Tübing. 1836–42, 2 Bde.; 2. Aufl. 1846–48, 3 Bde.), »Württembergische Geschichte und Übersicht seiner Verfassung und Gesetzgebung« (Leipz. 1861), »Die Ursachen des deutschen Kriegs und seine Folgen« (1.–4. Aufl., Stuttg. 1867) und gab mit Wilda 1839–61 die »Zeitschrift für deutsches Recht« heraus. Nach seinem Tod erschienen noch: »Erinnerungen aus alter und neuer Zeit 1802–1880« (Freib. i. Br. 1884).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.