Ausfertigung

Ausfertigung

Ausfertigung, die von einer Amtsperson oder Behörde in vorschriftsmäßiger oder üblicher Form ausgestellte Urkunde, namentlich die Reinschrift einer solchen im Gegensatze zum Konzept. Von besonderer Bedeutung ist im modernen Prozeßverfahren die vollstreckbare A., worunter man die A. von Urteilen, Entscheidungen, Vergleichsverhandlungen und Schuldurkunden versteht, der am Schluß von der dazu befugten Amtsperson die Vollstreckungsklausel (s. Zwangsvollstreckung) beigefügt ist. Ferner versteht man unter A. die Abschrift einer Urkunde, die bestimmt ist, das Original im Verkehr zu vertreten. So werden z. B. den Prozeßparteien Ausfertigungen der gerichtlichen Urteile zur Zustellung und, Zwangsvollstreckung (s. d.) und jedem, der ein rechtliches (berechtigtes) Interesse glaubhaft macht, eine A. des Erbscheins (s. d.) und der gerichtlichen Verfügung, die sich auf die Ernennung oder Entlassung eines Testamentsvollstreckers (s. d.) bezieht, vom Gericht erteilt. Die Protokolle über die gerichtliche Beurkundung eines Rechtsgeschäfts können auf Antrag auszugsweise ausgefertigt werden. Im Prozeß können die Parteien sich aus den Prozeßakten durch den Gerichtsschreiber Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen. Insoweit die Einsicht öffentlicher Bücher (Grundbuch, Handelsregister etc.) oder von Schriftstücken jedem gestattet ist, kann eine Abschrift gefordert werden, die auf Verlangen zu beglaubigen ist. Auch ist es gestattet, insoweit sich selbst Auszüge anzufertigen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ausfertigung — Ausfertigung, so v.w. Aussteuer …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausfertigung — Durchschrift; Abschrift; Duplikat; Kopie; Durchschlag; Doppel * * * Aus|fer|ti|gung 〈f. 20; Amtsdt.〉 Ausstellung, Abfassung, Herstellung (eines amtl. Schriftstücks) ● in doppelter Ausfertigung mit Kopie * * * Aus|fer|ti|gung, die; , en …   Universal-Lexikon

  • Ausfertigung — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet sein …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung — die Ausfertigung, en (Aufbaustufe) ein einzelnes Exemplar eines Dokuments Beispiel: Dieser Kaufvertrag wurde in zweifacher Ausfertigung erstellt …   Extremes Deutsch

  • Ausfertigung — Aus·fer·ti·gung die; 1 meist Sg; das Ausfertigen eines wichtigen oder amtlichen Dokuments 2 ein Exemplar eines wichtigen oder amtlichen Dokuments: die Formulare in zweifacher Ausfertigung abgeben …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Ausfertigung (Mitgift) — Eine Ausfertigung wird üblicherweise als Teil der Aussteuer (Heiratsgut bzw. Mitgift) angesehen. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 2 Gegenstände der Ausfertigung 3 Höhe der Ausfertigung 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung (Aktenkunde) — Als Ausfertigung bezeichnet man in der Aktenkunde und Quellenedition diejenige Fassung eines Schriftstücks, die zu seinem Adressaten auf den Weg gebracht worden ist, im Unterschied zu der beim Aussteller verbliebenen Fassung. Der Begriff zielt… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung (Rechtsverkehr) — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung von Urkunden — Eine Ausfertigung besteht in Deutschland in einer Abschrift der Urschrift einer amtlichen Urkunde, die mit dem Ausfertigungsvermerk versehen ist (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz). Die Ausfertigung soll in der Überschrift als solche bezeichnet sein …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung — amtliche Abschrift eines amtlichen Schriftstückes, die im Verkehr die Urschrift ersetzen soll, z.B. die A. eines ⇡ Urteils; die A. kann (anders als die ⇡ beglaubigte Abschrift) nur von der Stelle erteilt werden, welche die Urschrift verwahrt (§§… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”