Liquidations- und Prioritätsverfahren

Liquidations- und Prioritätsverfahren

Liquidations- und Prioritätsverfahren, im frühern Konkursprozeß das Verfahren behufs Feststellung des Bestehens und des Ranges der angemeldeten Forderungen. Die Entscheidung erfolgte in diesem Verfahren durch das Prioritäts- oder Lokationsurteil (s. d.). Nach der deutschen Konkursordnung (§ 146) erfolgt die Entscheidung über die im Prüfungstermin streitig gebliebenen Forderungen in einem besondern Prozeß außerhalb des Konkursverfahrens. Vgl. Feststellung der Konkursforderungen und Prüfungstermin.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Lokation — (lat.), Vermietung, Verpachtung (s. Locatio); Festsetzung der Reihenfolge, daher Lokationsurteil (Prioritätsurteil), im frühern Konkursverfahren der richterliche Ausspruch, wodurch den Gläubigern angezeigt ward, in welcher Klasse sie für ihre… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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