Konkursordnung

Konkursordnung

Konkursordnung wird im Deutschen Reich (wie in Österreich) das Gesetz genannt, in dem das Konkursverfahren (s. Konkurs) geregelt wird. Im Deutschen Reich ist eine solche einheitliche Regelung durch die K. vom 10. Febr. 1877 erfolgt, die zu den sogen. Reichsjustizgesetzen (s. d.) gehört. Der erste Entwurf zu diesem Gesetz wurde als Gemeinschuldordnung bezeichnet. Das Gesetz vom 17. Mai 1898 (die sogen. Novelle) hat die K. in verschiedenen Richtungen abgeändert; sie wurde aber bei dieser Gelegenheit nicht von Grund aus umgestaltet. Zunächst wurden solche Änderungen vorgenommen, die wegen der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches und der damit zusammenhängenden Gesetze geboten waren. Außerdem wurden einzelnen, im Rechtsleben hervorgetretenen Mißständen abgeholfen. Immerhin wurden 7 Paragraphen gestrichen, 50 Paragraphen geändert und 37 neu beigefügt. Der Reichskanzler wurde ermächtigt, den neuen Gesetzestext in fortlaufender Paragraphenfolge bekannt zu machen und hat dies auch im Reichsgesetzblatt vom Jahr 1898 (S. 612–658) getan. Kommentare zur K. s. oben (S. 403).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Konkursordnung — steht für: Deutsches Recht: bis 31. Dezember 1998 gültiger Vorgänger der Insolvenzordnung Österreichisches Recht: bis 30. Juni 2010 gültiger Vorgänger der Insolvenzordnung Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unt …   Deutsch Wikipedia

  • Konkursordnung (Österreich) — Konkursordnung (abgekürzt KO) ist in Österreich der Name des Gesetzes, das das Konkursverfahren regelt. Neben der Ausgleichsordnung ist die Konkursordnung die wichtigste Rechtsquelle des Insolvenzrechts. Letzteres wiederum ist Teil des… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkursordnung — Kon|kụrs|ord|nung, die: Sammlung der gesetzlichen Vorschriften zur Durchführung von Konkursverfahren …   Universal-Lexikon

  • Konkursordnung — i.d.F. vom 20.5.1898 m.spät.Änd. Die K. wurde zum 1.1.1999 von der Insolvenzordnung abgelöst …   Lexikon der Economics

  • Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geschichte des Konkurs- und Insolvenzrechts in Deutschland — Die Geschichte des Konkurs und Insolvenzrechts beschreibt die historische Entwicklung der Verfahrens bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners in verschiedenen Ländern. Inhaltsverzeichnis 1 Überblick (Deutschland) 2 Literatur (Deutschland) 3… …   Deutsch Wikipedia

  • Insolvenzordnung (Deutschland) — Basisdaten Titel: Insolvenzordnung Abkürzung: InsO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Abschöpfungsverfahren — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Entschuldung (Privatrecht) — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Falissement — Insolvenz (lat. insolvens, „nicht lösend“, hier im Sinne von: „Schuldscheine nicht einlösen können“), in Österreich und der Schweiz Konkurs, bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”