Legitimationspapiere

Legitimationspapiere

Legitimationspapiere, eine durch den Verkehr entwickelte Art von Urkunden, bei denen der Schuldner die Vorzeigung des Papiers als genügende Legitimation zur Empfangnahme der Leistung betrachten darf, aber auch berechtigt ist, weitern Ausweis zu verlangen (Sparkassenbücher, Versicherungspolicen u. dgl.). So kann z. B. die Reichsbank dem Vorzeiger eines Depositalscheines das Depot ohne weitere Prüfung seiner Berechtigung zum Empfang und der Echtheit der vorgelegten Quittung ausliefern. Etwas andres sind die Legitimationszeichen, wie Marken, Karten, Billetts, die nur Kontrollzeichen sind. Unter den sogen. qualifizierten Legitimationspapieren, auch hinkende Inhaberpapiere genannt (§ 808 des Bürgerlichen Gesetzbuches), versteht man Urkunden, in denen der Gläubiger benannt ist, die aber mit der Bestimmung ausgegeben werden, daß die in der Urkunde versprochene Leistung an jeden Inhaber bewirkt werden kann. Der Inhaber derartiger Papiere hat als solcher gegen den Schuldner kein Recht auf Zahlung, wohl aber wird der Schuldner durch Zahlung an den Inhaber befreit. Die Zahlung braucht nur gegen Aushändigung der Urkunde zu geschehen. Sind solche Urkunden abhanden gekommen, so können sie im Wege des Aufgebotsverfahrens (s. d.) für kraftlos erklärt, bez. Zahlungssperre (s. d.) verhängt werden. Die wichtigsten derartigen L. sind die Sparkassenbücher und auf eine bestimmte Person oder den Inhaber lautende Schecks; meist gehören zu ihnen auch die Depotscheine, Versicherungspolicen, Pfandscheine.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Legitimationspapiere — Urkunden, bei denen der Aussteller ohne Prüfung der Empfangsberechtigung an den Inhaber der Urkunde leisten, jedoch auch Legitimierung des Inhabers als des Verfügungsberechtigten verlangen kann (§ 808 BGB). 1. Qualifizierte L., auch ⇡ hinkende… …   Lexikon der Economics

  • qualifizierte Legitimationspapiere — ⇡ hinkende Inhaberpapiere …   Lexikon der Economics

  • Ausweispapiere — ⇡ Legitimationspapiere …   Lexikon der Economics

  • Legitimationsprüfung — ist allgemein die Feststellung der Identität von Personen oder die Prüfung der Echtheit von Unterschriften auf Urkunden oder sonstigen Schriftstücken anhand von geeigneten Legitimationspapieren und speziell das gesetzlich von Kreditinstituten… …   Deutsch Wikipedia

  • Legitimationspapier — Le|gi|ti|ma|ti|ons|pa|pier 〈n. 11〉 Urkunde (z. B. Sparkassenbuch), deren Vorzeigen ein Schuldner als genügenden Ausweis zur Annahme einer Leistung betrachten darf * * * Legitimationspapier,   Urkunde über ein Recht, v. a. über eine Forderung, die …   Universal-Lexikon

  • Namenspapier — Namenspapiere (früher Rektapapiere; vom lateinischen recta (via) = auf geradem Weg; das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind auf einen bestimmten Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung, Abtretung und… …   Deutsch Wikipedia

  • Wertpapier — Ein Wertpapier oder eine Wertschrift (schweizerisch) ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Inhaber der Urkunde diese dem… …   Deutsch Wikipedia

  • hinkende Inhaberpapiere — qualifizierte Legitimationspapiere; zu den ⇡ Wertpapieren i.w.S. gehörig. In h.I. verspricht der Aussteller einem namentlich benannten Gläubiger eine Leistung, bestimmt aber gleichzeitig, dass die Leistung an jeden Inhaber der Urkunde bewirkt… …   Lexikon der Economics

  • Rechtstitel — Ein Titel (lat. titulus) bezeichnet in der Rechtswissenschaft ein verbrieftes Recht, das nicht nur in materiellem Sinne begründet ist und weiterhin besteht, sondern gerade von einer Autorität verifiziert und perpetuiert wurde, um bei… …   Deutsch Wikipedia

  • Titel (Recht) — Ein Titel (lat. titulus) bezeichnet in der Rechtswissenschaft ein verbrieftes Recht, das nicht nur in materiellem Sinne begründet ist und weiterhin besteht, sondern gerade von einer Autorität verifiziert und perpetuiert wurde, um bei… …   Deutsch Wikipedia

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