Überversicherung

Überversicherung

Überversicherung, Versicherung zu Summen, die den jeweiligen gemeinen Wert der versicherten Sachen oder den gesetzlich zur Versicherung zugelassenen Prozentsatz desselben übersteigen. Sie kann entweder durch zu hohe Deklaration des Versicherungswerts oder durch Versicherung eines und desselben Interesses bei verschiedenen Anstalten zur Erlangung des mehrfachen Betrags des Schadens (Doppelversicherung) herbeigeführt werden. Die Gesetzbücher aller Kulturstaaten haben aber den Grundsatz aufgestellt, daß Zweck der Sach- oder Schadenversicherung immer nur Ersatz des Schadens, niemals eine Bereicherung des Versicherten sein soll, und deshalb die Ü. verboten und mit Strafe belegt. Gegenstände, die einen gemeinen Wert nicht haben (z. B. Bilder), müssen deshalb einzeln deklariert werden. Zur Verhütung der Ü. wird von manchen Staaten eine besondere Kontrolle der Versicherung, namentlich der Feuerversicherung, ausgeübt. Die Versicherung desselben Schadens gegen verschiedene Gefahren ist zulässig. Nicht zu verwechseln mit der Ü. ist diejenige Versicherung, die dann in Kraft tritt, wenn der erste Versicherer zahlungsunfähig wird. Vgl. Versicherung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Überversicherung — Überversicherung, die Versicherung eines den »zeitigen, gemeinen« Wert des versicherten Gegenstandes übersteigenden Interesses; sie ist strafbar. Mitversicherung (nicht zu verwechseln mit Doppelversicherung, s.d.), die Beteiligung mehrerer… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Überversicherung — Unterversicherung ist ein Begriff aus dem Bereich der Sachversicherungen. Sachversicherungen verfolgen das Prinzip, dass der tatsächliche Wert eines Risikos der Versicherungssumme entsprechen sollte. Ist die Versicherungssumme größer als der… …   Deutsch Wikipedia

  • Überversicherung — Über|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 (unzulässige) Versicherung, bei deren Inkrafttreten man finanziellen Gewinn erzielt; Ggs Unterversicherung * * * Über|ver|si|che|rung, die; , en: 1. <o. Pl.> das [Sich]überversichern. 2. Versicherung, deren… …   Universal-Lexikon

  • Überversicherung — liegt vor, wenn die Versicherungssumme den Versicherungswert erheblich übersteigt. Die Vertragspartner können Herabsetzung der Versicherungssumme und Minderung der Prämie verlangen. Betrügerische Ü. führt zur Nichtigkeit des Vertrages (§ 51 VVG) …   Lexikon der Economics

  • Überversicherung — Über|ver|si|che|rung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • überversichern — über|ver|si|chern 〈V. tr.; hat〉 etwas od. sich überversichern eine Überversicherung für etwas od. sich abschließen; Ggs unterversichern * * * über|ver|si|chern <sw. V.; hat: (für jmdn., sich, etw.) eine ↑ Überversicherung (2) abschließen:… …   Universal-Lexikon

  • Alte Gilde Schönkirchen von 1560 — (AGS) Zweck: Gegenseitige Unterstützung bei Knochenbrüchen und im Todesfall, Förderung des Schießsports und Traditionspflege Vorsitz: Hans Rüdiger Heidelberger (1. Ältermann) Gründungsdatum: 1560 …   Deutsch Wikipedia

  • mehrfache Versicherung — Versicherung desselben Risikos bei mehreren ⇡ Versicherern gegen dieselben Gefahren. M.V. führt zur Überversicherung, wenn der Gesamtbetrag der ⇡ Versicherungssummen höher ist als der ⇡ Versicherungswert (§§ 59 f. VVG). Keine Überversicherung… …   Lexikon der Economics

  • Vollwertversicherung — 1. Charakterisierung: In Versicherungszweigen, in denen die (Höchst )Werte der Risiken einzeln bestimmt werden können und verschieden sind (z.B. bei Gebäuden und Hausrat), möchten die Versicherer den Leistungsumfang und die Prämien nach diesem… …   Lexikon der Economics

  • Haushaltsversicherung — Die Hausratversicherung bietet für Einrichtungs , Gebrauchs und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Versicherungsschutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Außerdem sind Kosten wie… …   Deutsch Wikipedia

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