Klausel

Klausel

Klausel (lat. Clausula, Schlußwort, Schlußformel), in der Rechtssprache soviel wie Vorbehalt, Bedingung, Nebenbestimmung bei einem Rechtsgeschäft. Zu den sogen. Gültigkeitsklauseln gehören insbes. die konfirmatorischen, die bestätigen, was entweder früher gesagt oder getan, oder in derselben Schrift enthalten ist, wie in Testamenten unter der Geltung des Gemeinen Rechts die sogen. Kodizillarklausel (s. Kodizill); die reservatorischen oder Vorbehaltsklauseln, durch die man gewisse Gegenstände ausdrücklich von dem Inhalt des eingegangenen Rechtsgeschäfts ausnimmt, und die derogatorische K., durch die z. B. in einem Testament der gegenwärtige letzte Wille als unanfechtbar und unwiderruflich erklärt wird. Kassatorisch nennt man eine K., wonach in einem gewissen Falle das abgeschlossene Rechtsgeschäft als gar nicht abgeschlossen gelten soll. Sicherheitsklauseln dagegen sind diejenigen, mit denen man sich und seinen Vorteil sichern will. In den Verzichtsklauseln läßt man auf alle oder auf einzelne dem eingegangenen Rechtsgeschäft etwa entgegenstehende Einreden oder auf andre Vorteile verzichten. Die Solennitätsklauseln, die in Wahrung feierlicher Formen bestehen, wie die K. »von Rechts wegen« am Schluß richterlicher Erkenntnisse, haben kein rechtliches Interesse. Im Wechselverkehr bezeichnet man als Wechselklausel die in die Urkunde aufzunehmende Bezeichnung derselben als »Wechsel«. Hierüber und über sonstige im Wechselverkehr vorkommende Klauseln s. Wechsel. Über Konnossementsklauseln s. Konnossement. Als völkerrechtlichen Abmachungen selbstverständlich innewohnend wird erachtet die sogen. Clausula rebus sic stantibus, wonach in der Folgezeit bei völlig veränderter Sachlage der abgeschlossene Vertrag nicht binden soll. Historisch wichtig ist die sogen. salvatorische K., die den frühern deutschen Reichsgesetzen beigefügt wurde, um ausdrücklich zu erklären, daß diese Gesetze nur insoweit Anspruch auf Gültigkeit haben sollten, als die Landesgesetzgebung der einzelnen zum Reiche gehörigen Länder keine anderweiten Bestimmungen enthalte. Über K. der Meistbegünstigung s. Handelsverträge, S. 746.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Klausel — Klausel …   Deutsch Wörterbuch

  • Klausel — (lat. clausŭla), in der Rechtssprache Nebenbestimmung, Vorbehalt bei Verträgen etc., wodurch deren Wirkung bald verstärkt, bald beschränkt werden soll; bes. wichtig ist die Kassatorische K. (s. Kassation); über Kodizillar K. s. Kodizill; über… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Klausel — Sf erw. fach. (14. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus l. clausula Schlußsatz (zu l. clausus abgeschlossen , Partizip Perfekt Passiv zu l. claudere schließen ). Die ursprünglichere Form Klausul hält sich als Variante bis ins 18. Jh.    Ebenso nndl.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Klausel — »vertraglicher Vorbehalt; Sondervereinbarung«: Das aus der Kanzleisprache stammende Substantiv wurde im 14. Jh. mit der Bed. »Schlussformel, Zusatzbestimmung« aus lat. clausula »Schluss; Schlusssatz, Schlussformel; Gesetzesformel« entlehnt. Dies… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Klausel — Der Begriff Klausel bezeichnet: im Rechtsgeschehen eine Bestimmung in einem Vertrag oder einer Vereinbarung, siehe Klausel (Recht) kann eine Zwangsvollstreckung aus einem Titel i.d.R. nicht stattfinden, wenn dieser nicht mit einer… …   Deutsch Wikipedia

  • Klausel — Bestimmung; Regelung * * * Klau|sel [ klaʊzl̩], die; , n: einschränkende [zusätzliche] Vereinbarung in einem Vertrag: eine Klausel in den Vertrag einbauen. Syn.: ↑ Auflage, ↑ Bedingung, ↑ Vorbehalt. * * * Klau|sel 〈f …   Universal-Lexikon

  • Klausel — Klau·sel die; , n; eine (oft zusätzliche) Regel, Bestimmung in einem Vertrag, in einer Vereinbarung <eine aufhebende, einschränkende Klausel; eine Klausel in einen Vertrag setzen> || K: Zusatzklausel …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Klausel — die Klausel, n (Mittelstufe) einschränkende Vereinbarung in einem Vertrag Beispiel: Der Vertrag enthält eine Klausel …   Extremes Deutsch

  • Klausel (Recht) — Eine Klausel ist im Rechtswesen eine genau definierte Einzelbestimmung in Vertragswerken oder seltener auch in Gesetzen oder Verordnungen (z. B. Bundesratsklausel). Klauseln bestehen aus Bedingungen (z. B. „gekauft wie gesehen“) oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Klausel (Schlusswendung) — Eine Klausel (lateinisch/italienisch clausula, manchmal auch Kadenz (lateinisch cadentia, von cadere = fallen)) ist in der Musik eine formelhafte Schlusswendung in mehrstimmigen Liedern oder Instrumentalstücken. Historisch gesehen sind die… …   Deutsch Wikipedia

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