Fleischgift

Fleischgift

Fleischgift, eine im Fleisch warmblütiger Tiere vorhandene Schädlichkeit, die nach dem Genuß des Fleisches Erkrankungen hervorruft. Hierher gehören nicht Trichinen, die freilich, wenn das Fleisch roh genossen worden ist, Krankheitserscheinungen veranlassen, welche, bevor man die Trichinen kannte, oft als Vergiftungen gedeutet wurden. Das Fleisch von Tieren, die mit Milzbrand, Rotz, Tollwut behaftet sind, kann ebenfalls schädlich wirken, ebenso das Fleisch mancher Tiere, die Giftpflanzen gefressen haben, gegen die sie immun sind, wie Hafen und Kaninchen gegen Tollkirschen, Hammel gegen eine drastisch wirkende australische Kukurbitazee. In allen diesen Fällen handelt es sich nicht um F., das vielmehr stets zu Bakterien in Beziehung steht. So erzeugt F. von Tieren, die an Septichämie und Pyämie gelitten haben (putride Gebärmutterentzündung der Kühe, eiterige und jauchige Nabelprozesse der Kälber), Vergiftung durch die in dem Fleisch von den Bakterien gebildeten Ptomaine und andre giftige Körper, sowie, wenn das Fleisch roh genossen wurde, durch die Bakterien selbst. Wird derartiges Fleisch gekocht und dann genossen, so fällt die Bakterienwirkung fort, aber die Ptomaine etc. werden nicht zerstört und wirken giftig. Endlich kann auch Fleisch von gesunden Tieren giftig werden, wenn sich darin gewisse Bakterien ansiedeln, wie namentlich bei Fleischkonserven, Würsten, Büchsenfleisch etc. beobachtet worden ist (Wurstvergiftung, Botulismus, Allantiasis, s. Wurstgift). Als solche Bakterien kommen in Betracht Bacillus enteritidis Gärtner, B. morbificans bovis Bas. u. a. Es erscheint wichtig, bei vorkommenden Fleischvergiftungen neben einer etwaigen chemischen Untersuchung auch das morphologische, kulturelle und tierpathogene Verhalten der Krankheitserreger zu erforschen und die Serumdiagnostik zu benutzen, da sich gezeigt hat, daß das Serum von Personen, die eine Fleischvergiftung überstanden haben, auf die Enteritisbakterien agglutinierend wirkt. Das preußische Kriegsministerium hat deshalb angeordnet, daß Gelegenheit geboten wird, beim Militär vorkommende Fälle von Fleischvergiftung in dieser Weise zu untersuchen. Die Erkrankungen brechen je nach der Eigenart des vorliegenden Falles in kürzerer oder späterer Zeit nach der Aufnahme des Fleisches aus und verlaufen oft unter Erscheinungen, wie sie bei Typhus, Cholera, Ruhr auftreten, führen aber nur in verhältnismäßig wenigen Fällen zum Tode. Nach Genuß von Schinken und andern Fleischwaren treten bisweilen auch Ausschlag, Halserscheinungen, leichtes Fieber, Magen- und Darmstörungen auf, die aber nach einigen Tagen wieder verschwinden. Vermeiden lassen sich Schädigungen durch Fleischgenuß nur durch strenge Handhabung obligatorischer Fleischbeschau und durch hygienische Behandlung von Fleischresten im Haushalt. Die Behandlung hat sich auf möglichst schnelle und vollständige Entfernung der genossenen Massen aus Magen und Darm zu richten (Brech- und Abführmittel, Ausspülung des Magens), auch gibt man Wein, antiseptische und anregende Mittel. Vgl. Siedamgrotzky, Über Fleischvergiftungen (Jena 1880); Schmidt-Mülheim, Handbuch der Fleischkunde (Leipz. 1884); Lehm ann, Über die Ätiologie der Fleischvergiftungen (Straßb. 1900); Bollinger, Zur Ätiologie der Infektionskrankheiten (Münch. 1881); Ostertag, Handbuch der Fleischbeschau (4. Aufl., Stuttg. 1902); Fischer, Zur Ätiologie der sogenannten Fleischvergiftungen (in der »Zeitschrift für Hygiene und Infektionskrankheiten«, Bd. 30, 1899).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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