Echtheit von Urkunden

Echtheit von Urkunden

Echtheit von Urkunden ist deren Eigenschaft, nach der sie von ihrem angeblichen Aussteller auch wirklich herrühren. Die Echtheit einer Urkunde ist die erste Voraussetzung für ihre Verwertbarkeit als Beweismittel. Sie muß daher nötigenfalls selbst erst bewiesen werden. Dabei ist einerseits zwischen Zivil- und Strafprozeß, anderseits zwischen öffentlichen und Privaturkunden (s. Urkunde und Urkundenbeweis) zu unterscheiden. Im Zivilprozeß haben öffentliche Urkunden, d.h. solche, die sich nach Form und Inhalt als von einer öffentlichen Behörde oder Urkundsperson errichtet darstellen (nach § 437 der deutschen Zivilprozeßordnung), die Vermutung der Echtheit für sich; bei Privaturkunden ist dies dann der Fall, wenn die Echtheit der Namensunterschrift feststeht oder das unter einer Urkunde befindliche Handzeichen gerichtlich oder notariell beglaubigt ist. Dann liegt dem Gegner des Beweisführens der Beweis der Unechtheit oder der Fälschung ob. Bei Privaturkunden wird die Echtheit durch das Anerkenntnis des Gegners festgestellt, der sich darüber zu erklären hat. Gibt er keine Erklärung ab, so gilt die Urkunde als echt. Die Echtheit einer nicht anerkannten Privaturkunde ist, soweit nicht die erwähnte gesetzliche Vermutung durchgreift, zu beweisen. Der Beweis (wie der Gegenbeweis) darf durch alle gesetzlich zulässigen Beweismittel (z. B. durch Eideszuschiebung) geführt werden, besonders auch durch Schriftvergleichung (s. d.). Der Diffessionseid wurde durch die Zivilprozeßordnung beseitigt (s. Diffession). Im Strafprozeß wird stets der Beweis der Echtheit verlangt. Diesen kann sich der Richter bei öffentlichen Urkunden schon durch Augenschein verschaffen, da diese die Zeichen ihrer Echtheit: die Form, das Siegel etc., meist schon äußerlich an sich tragen. Im übrigen sind alle sonst im Strafprozeß üblichen Beweismittel (also keine Eideszuschiebung), insbes. die Schriftvergleichung zum Beweis der Echtheit zulässig (vgl. Strafprozeßordnung, § 93).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Liste von Diplomatikern — Liste von wichtigen internationalen Forschern, die sich mit der Herkunft und Echtheit von Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit beschäftigen (Diplomatiker). Inhaltsverzeichnis 1 A 2 B 3 C 4 D 5 E …   Deutsch Wikipedia

  • Reinmar von Hagenau — Herr Reinmar der Alte (Codex Manesse, frühes 14. Jahrhundert) Reinmar der Alte, deutschsprachiger Minnesänger der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts. Seine Person ist urkundlich nicht belegt, jedoch sind unter seinem Namen in verschiedenen… …   Deutsch Wikipedia

  • Graf von Katzenelnbogen — Wappen von Eberhard IV. von Katzenelnbogen Katzenelnbogen Auszug aus der Topographia Hassiae …   Deutsch Wikipedia

  • Grafen von Katzenelnbogen — Wappen von Eberhard IV. von Katzenelnbogen Katzenelnbogen Auszug aus der Topographia Hassiae …   Deutsch Wikipedia

  • Johann Gottfried von Herder — Johann Gottfried Herder auf einem Gemälde von Anton Graff, 1785 Johann Gottfried Herder Johann Gottfried von Herder, geadelt 1802 (* …   Deutsch Wikipedia

  • Vertrag von Kruschwitz — Der Vertrag von Kruschwitz, auch Kruschwitzer Vertrag, wurde am 16. Mai 1230 zwischen Konrad von Masowien und dem Deutschen Orden geschlossen. Nach diesem Vertrag übertrug der Herzog dem Deutschen Orden das Kulmerland. Des Weiteren erkannte… …   Deutsch Wikipedia

  • Urkundenbeweis — (probatio per instrumenta, preuve littérale) heißt der durch die Vorlegung einer Urkunde (s. d.) geführte Beweis. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 415–444) haben öffentliche Urkunden die Vermutung der Echtheit für sich, d. h. sie gelten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Liste bekannter Diplomatiker — In der Liste bekannter Diplomatiker werden Personen gesammelt, die sich als Forscher mit der Herkunft und Echtheit von Urkunden des Mittelalters und der Frühen Neuzeit beschäftigen und bedeutende Beiträge in der Diplomatik geleistet haben.… …   Deutsch Wikipedia

  • Beurkundet — Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist die mit einem Gegenstand fest verbundene Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster… …   Deutsch Wikipedia

  • Urkunde — Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist eine Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster Linie Schriftstücke. Beweiskraft… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”