Augenschein

Augenschein

Augenschein (Augenscheinseinnahme, Okularinspektion), in der Rechtssprache die von einer Behörde in amtlicher Eigenschaft vorgenommene Besichtigung eines Gegenstandes, namentlich die richterliche Augenscheinseinnahme. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 371, 372) bildet der Ä. ein Beweismittel; doch darf der Richter nach § 144 auch von Amts wegen dessen Einnahme veranlassen. Ob dabei Sachverständige zuzuziehen sind, entscheidet das Gericht, das die Einnahme auch einem »beauftragten« oder »ersuchten« Richter (s. d.) übertragen darf. Die deutsche Strafprozeßordnung handelt vom A. in den § 86, 87, 185, 191, 193, 224 und 248, die unter anderm bestimmen, welche Personen dazu beigezogen werden müssen. Im Strafprozeß ist die Leichenschau von besonderer Bedeutung. Ob Dritte zur Gestattung der Einnahme des Augenscheins verpflichtet sind, richtet sich nach dem bürgerlichen Recht. In Österreich handeln von dem A. die § 368 ff. der Zivilprozeßordnung und die § 116 ff. der Strafprozeßordnung. Vgl. v. Weveld, Zur Lehre vom gerichtlichen A. (Münch. 1877).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Augenschein — Augenschein, allgemeinsprachlich die Besichtigung bzw. sinnliche Wahrnehmung eines Gegenstandes oder Vorgangs, bezeichnet im Recht die „sinnliche Wahrnehmung beweiskräftiger Tatsachen“ durch den Richter. Der richterliche Augenschein ist ein… …   Deutsch Wikipedia

  • Augenschein — Au|gen|schein [ au̮gn̩ʃai̮n], der; [e]s: unmittelbare Wahrnehmung durch das Auge: wie der Augenschein zeigt; ☆ jmdn., etwas in Augenschein nehmen: genau und kritisch betrachten: der Vermieter nahm die Wohnung in Augenschein. * * * Au|gen|schein… …   Universal-Lexikon

  • Augenschein — der Augenschein (Aufbaustufe) geh.: das Anschauen, der äußerer Schein von etw. Synonyme: Anblick, Wahrnehmung, Bild, Erscheinungsbild Beispiel: Dem Augenschein nach war die Sache erledigt. Kollokation: jmdn., etw. nach Augenschein beurteilen …   Extremes Deutsch

  • Augenschein — 1. Agenschîn is aller Welt Tügnisse. – Schambach, 266. 2. Augenschein ist aller Welt Zeugniss. – Simrock, 648; Hillebrand, 230. Als Rechtssatz deutet es die Regel an, dass die Aussage der Zeugen sich auf deren eigene sinnliche Wahrnehmung stützen …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Augenschein — Au·gen·schein der; nur Sg, geschr; ein erster, meist oberflächlicher Eindruck: Man soll nicht nach dem Augenschein urteilen || ID jemanden / etwas in Augenschein nehmen geschr; jemanden / etwas ganz exakt und kritisch betrachten …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Augenschein — 1. Anblick, Anschauung, Ansicht, Bild, Erscheinungsbild, Wahrnehmung. 2. Anschein, Aussehen, Bild, Eindruck, Erscheinungsbild, Schein. * * * Augenschein,der:inA.nehmen:⇨ansehen(I,3) AugenscheinWahrnehmung,Anschauung,Ansicht,Erfahrung,Anblick …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Augenschein, der — Der Augenschein, des es, plur. car. das Anschauen, die unmittelbare Besichtigung einer Sache. Etwas in Augenschein nehmen, und, wenn von hohen Personen die Rede ist, nach der übertriebenen Höflichkeit der Hofsprache, etwas in hohen oder höchsten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Augenschein — ⇡ Beweismittel …   Lexikon der Economics

  • Augenschein — Au|gen|schein, der; [e]s …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Jemanden \(oder: etwas\) in Augenschein nehmen —   Wer eine Person oder Sache genau und kritisch betrachtet, nimmt sie in Augenschein: Nachdem er alles in Augenschein genommen hatte, mietete er die Wohnung. Der Internatsleiter nahm die Ankömmlinge schweigend in Augenschein …   Universal-Lexikon

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