- Dollar [1]
Dollar (vom deutschen Taler, Abkürzung $ [veränderte 8, nach dem alten span. Achtrealenstück], auch D), ist Münzeinheit (unit) der Vereinigten Staaten von Amerika, seit 1786 zu 100 Cents. Als Silbermünze (s. Tafel »Münzen VI«, Fig. 9 u. 10) sollte er das damalige Hauptzahlmittel, den Säulenpiaster, ersetzen und bei 11/12 Feinheit 26,5515 g wiegen = 4,381 Mk. der Talerwährung entsprechend in den Stücken zu 1/2, 1/4 u. 1/10. Durch Gesetz von 1792 auf 416 Troygrains Rauh- und 3711/4 Grains Feingewicht bestimmt = 4,33019 Mk. Wert, den er auch in seinen Teilstücken behielt, als 1837 das Rauhgewicht auf 4121/2 Grains = 26,72957 g (Standard Silver D.) herab-, der Gehalt auf 9/10 heraufgesetzt und Doppelwährung im Verhältnis von 1:15,98837 eingerichtet wurde (vgl. Eagle). Der D. in Gold (seit 1849) von 25,8 Troygrains = 1671,813 mg Rauhgewicht von 4,1979 Mk. Wert bewährte sich nicht wegen seiner Kleinheit. Seit 1853 wurde auch ein 3 D.-Stück und in Kalifornien seit 1852 einige Jahre lang 1- und 2-D.-Stücke mit gleichem Goldwert zu 0,884 sein geprägt. 1853 hörte die freie Prägung von Silbergeld auf; zugleich wurden die Teilstücke von 1/2 D. herab (fractional currency), in denen man Zahlungen nur bis 5 D. anzunehmen braucht, auf 24,883 g, später 25 g Rauhgewicht im D. vermindert und 1872 auch die Prägung des Silberdollars von Staats wegen aufgegeben. Um die Silberminenbesitzer gegen den Preisfall des Silbers zu schützen, beschloß der Kongreß 1878 (Blandbill), daß die Regierung monatlich 2–4 Mill. D. zum Ankauf von Silber verwenden und dieses in Standarddollars ausprägen solle, die gegen Silberzertifikate umgewechselt werden durften, die ihrerseits bei Zoll- und Steuerzahlungen anzunehmen seien; nach riesiger Anhäufung solcher Münzen im Staatsschatz gab man 1890 (durch die Shermanbill) zwar die Prägung auf, blieb indessen bis November 1893 beim Silberkauf stehen. Für den ostasiatischen und mittelamerikanischen Handel wurden seit 1873 Tradedollars im Rauhgewicht von 420 Grains geprägt, die jedoch trotz höhern Metallwerts im Binnenland an Kurs einbüßten und seit 1887 größtenteils wieder eingeschmolzen wurden. In Kalifornien gilt einfache Goldwährung, und überall müssen die Zinsen der Nationalschuld einer-, die Einfuhrzölle anderseits in Gold bezahlt werden; sonst aber ist eigentliches Währungsgeld das Staatspapiergeld (D. currency). Dies (Greenbacks, wegen ihrer grünen Zeichnung) ward in Legal Tender Notes von 1–10,000 D. zuerst 1861 in Zwangsumlauf gegeben und stand, nachdem seine Einlösung 1862 suspendiert war, zeitweise sehr niedrig, erreichte aber Ende 1878 wieder den vollen Nennwert in Gold. – Das nordamerikanische Münzwesen gilt auch für die Republik Liberia, ferner ist D. eine Nebenbezeichnung der ähnlichen Silberstücke von spanisch-amerikanischen Staaten. Die britische Regierung legte denselben 1838 in allen Kolonien, wo sie stark umliefen, den gesetzlichen Wert von 50 Pence bei, so auch in Gibraltar der Rechnungseinheit des D. (Cob, Peso) zu 12 Reales von 16 Cuartos, anstatt des frühern Wertes von 52–54 Pence, für Mauritius wurde der D. (Kurantpiaster) 26,983 g schwer und 9/10 fein = 4,371 Mk. der Talerwährung, auch in Stücken bis 1/16 herab, geprägt. In Kanada gilt seit 1863 die Dollars Currency, der D. = 100 Cents, wobei der Doubloon zu 15,35, der Eagle zu 9,85 und der Sovereign zu 4,80 D. Kurs haben; geprägt werden Half-Dollars 11,664 g schwer mit 37/40 sein Silber = 1,942 Mk. der Talerwährung, entsprechend 25, 20, 10 und 5 Cents.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.