Dienstgehalt

Dienstgehalt

Dienstgehalt, s. Besoldung. In Bayern wird bei den pragmatischen Staatsdienern zwischen D. und Standesgehalt unterschieden. Letzterer bildet den unentziehbaren Gehaltsbestandteil, ersterer fällt mit Aufhören der Dienstleistung weg. Doch erhalten die Richter jederzeit, die übrigen Beamten, wenn sie mit 70 Lebensjahren in den Ruhestand treten, den Gesamtgehalt als Pension.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Standesgehalt — Standesgehalt, in manchen Staaten, namentlich in Bayern, derjenige Bestandteil des staatsdienerlichen Gehalts, der unentziehbar ist, im Gegensatz zum Dienstgehalt, der mit Aufhören der Dienstleistung wegfällt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schwickart der Jüngere von Sickingen — († 4. August 1478), auch Schweikart, Schweickart oder Swicker geschrieben, war seit 1459 Amtmann des kurpfälzischen Amtes Bretten. Familie Schwickart war der Sohn des Schwickart VI. von Sickingen († vor 1468) und der Elisabeth Landschad von… …   Deutsch Wikipedia

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