- Standesgehalt
Standesgehalt, in manchen Staaten, namentlich in Bayern, derjenige Bestandteil des staatsdienerlichen Gehalts, der unentziehbar ist, im Gegensatz zum Dienstgehalt, der mit Aufhören der Dienstleistung wegfällt.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.