Standesgehalt

Standesgehalt

Standesgehalt, in manchen Staaten, namentlich in Bayern, derjenige Bestandteil des staatsdienerlichen Gehalts, der unentziehbar ist, im Gegensatz zum Dienstgehalt, der mit Aufhören der Dienstleistung wegfällt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Staatsdiener — Staatsdiener, 1) im weiteren Sinne alle diejenigen Personen, welche vermöge einer besonderen vom Inhaber der Staatsgewalt unmittelbar od. mittelbar ausgehenden Verpflichtung dem Staate od. für die Zwecke desselben Dienste leisten. In diesem Sinne …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Dienstgehalt — Dienstgehalt, s. Besoldung. In Bayern wird bei den pragmatischen Staatsdienern zwischen D. und Standesgehalt unterschieden. Letzterer bildet den unentziehbaren Gehaltsbestandteil, ersterer fällt mit Aufhören der Dienstleistung weg. Doch erhalten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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