- Bronzefarben
Bronzefarben, aus Blattmetall hergestellte Farben. Man verarbeitet zu Blattmetall vier Legierungen: Kupferrot, Reichgold (90–94 Kupfer mit 10–6 Zink), Bleichgold (83 Kupfer mit 17 Zink) und Silber (98 Zinn und 2 Zink). Die Legierungen werden zu halbrunden Stangen gegossen und ausgewalzt. Die erhaltenen, etwa 2 cm breiten Bänder werden ausgeglüht, unter dem Zainhammer auf 10 cm Breite gebracht, dann mit Weinsäure gebeizt und je 50–60 Metallbogen auseinander fertig geschlagen. Das erhaltene Blattmetall wird in einem Fallwerk mit geschlossenem Kasten und gezahntem Schlägerstempel in Pulver verwandelt, auf einem Kollergang mit Lösung von Gummiarabikum weiter bearbeitet, gewaschen, getrocknet, geölt und in einem Kupferkessel erhitzt. Je nach der angewendeten Temperatur erhält man die verschiedensten Nuancen als Anlauffarben. In neuerer Zeit hat man das schwierige Verfahren aufgegeben und färbt die B. mit Teerfarben. Blaue Bronze erhält man durch Beizen von Zinnbronze mit Alaun und Färben mit einem blauen Teerfarbstoff. Als B. werden auch benutzt: aus Kupfervitriollösung durch Eisen gefälltes Kupfer und aus Antimonchlorid durch Zink gefälltes Antimon (Eisenschwarz). Ferner wurden empfohlen goldgelbes wolframsaures Wolframoxydnatron (Safranbronze), violettes wolframsaures Wolframoxydkali (Magentabronze), Musivgold, violettes Chromchlorid, kristallisiertes Jodblei, Derivate des Hämatoxylins, Anilinfarben, Murexid, grünes Hydrochinon. Man benutzt B. zum Überziehen (Bronzieren) von Gips-, Holz-, Metallgußwaren, in der Buch- und Steindruckerei, Wachstuch- und Tapetenfabrikation, in der Lackierkunst etc. Bronzefarbe wurde zuerst von Andreas Huber 1750 in Fürth dargestellt; Pickel und Courrier daselbst lieferten 1781 ein goldähnliches Bronzepulver, aber erst nach der Herstellung von B. in allen Nuancen bis auf Hellblau verbreitete sich die Fabrikation über Bayern, Westfalen, das Elsaß, Frankreich und England. Vgl. Morgenstern, Die Fürther Metallschlägerei (Tübing. 1890).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.