- Ziegenmelker
Ziegenmelker (Nachtschwalbe, Schwalk, Caprimulgus L.). Gattung der Segler aus der Familie der Z. (Caprimulgidae), Vögel mit gestrecktem Leib, sehr kurzem Hals, großem, breitem Kopf, sehr kurzem, breitem, schwachem, am Grunde von starken Borsten umgebenem Schnabel, langen, schmalen und spitzigen Flügeln, fast gerade abgeschnittenem Schwanz, niedrigen, schwächlichen Füßen, am Grunde mit kurzer Bindehaut versehenen Zehen und großfederigem, sehr lockerm, überaus weichem Gefieder, einsam lebende Nacht- oder Dämmerungsvögel, die in der Dämmerung fliegende Insekten verfolgen und in Erd- und Felslöchern nisten. Der Name entspricht der unbegründeten Volksmeinung, daß diese Vögel Ziegen und Kühen die Euter aussaugten. Der gemeine Z. (Nachtschatten, Tagschläfer, Brillennase, C. europaeus L., s. Tafel »Segler«, Fig. 6), 26 cm lang, 55 cm breit, oberseits bräunlichgrau, sehr sein hell und dunkel punktiert und mit sehr schmalen, schwarzen Schaftstrichen und braunen Bandflecken, auf den Flügeldeckfedern mit rostgelber Querbinde, an Kinn, Kehle und Halsseiten rostfahl mit schwärzlichen Querlinien, auf der Brust schwarzbraun, grau bespritzt. Die Schwingen sind schwarzbraun, rostgelb gefleckt, die Schwanzfedern bräunlichgrau, schwarz und weiß gefleckt. Der Z. findet sich in Europa bis etwa 63° nördl. Br. und in Sibirien, weilt bei uns von Ende April bis Anfang Oktober und geht im Winter bis Südafrika, Südwestasien und Nordwestindien. Er bewohnt Nadelwälder, sitzt am Tage meist schlafend auf dem Boden, einem Stein oder Ast, wo man ihn seines düster gefärbten Gefieders wegen schwer bemerkt. In der Dämmerung streift er raschen, gleitenden Fluges umher, ruht dann eine Weile und wiederholt seine Jagdzüge mehrere Male. Das Weibchen legt zwei rötlich weiße, grau und braun gefleckte Eier (s. Tafel »Eier I«, Fig. 11) an einer sehr versteckten Stelle unter Gebüsch, auf einen bemoosten Baumstrunk etc. und, wie es scheint, brüten beide Geschlechter. In Südeuropa erlegt man ihn für die Küche.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.