Wild- und Rheingrafen

Wild- und Rheingrafen

Wild- und Rheingrafen heißen die Glieder eines im Mittelalter im Hunsrück begüterten Geschlechts. Den Nahegau, dessen Mittelpunkt seit 966 Kirburg war, besaß ein Geschlecht, das den Namen Emich bevorzugte, nachweislich seit 961, und dieses hatte später auch die Landgrafschaft zwischen Mainz und Trier vom Reiche zu Lehen. Die zwei Söhne Emichs VI. (gest. 1140), dessen Bruder Gerlach mit ersterm geteilt und die Linie der alten Grafen von Veldenz (s. d.) gestiftet hatte, teil len wiederum und nahmen neue, dem Charakter ihrer Gebiete entlehnte Namen an: Konrad, dem Kirburg, Dann, Schmidtburg, Grumbach u. a. zufiel, nannte sich Wildgraf (comes silvaticus oder silvester), Emich, der Altenbaumberg, Ruvenberg, Stolzenberg u. a. erhielt, Raugraf (s. d., comes hirsutus). Die Wildgrafschaft, deren Gebiet zum Teil pfälzisches Lehen war, blieb bis 1263 ungeteilt, bis Emich eine Kirburgische und Gottfried eine Daunische Linie begründeten; erstere trennte sich schon in der nächsten Generation in die Schmidtburger Linie (Stammvater Konrad) und die jüngere Kirburgische (Stammvater Gottfried). Den Besitz des Schmidtburger Zweiges aber trug 1324 Wildgraf Heinrich aus Haß gegen seine Kirburger Vettern dem Erzstift Trier zu Lehen auf, das die Güter bald als heimgefallenes Lehen einzog. Als die Daunische Linie 1350 erlosch, ging ihr Besitz auf den Sohn der Schwester des letzten Herrn, den Rheingrafen Johann II., über (vgl. Rheingrafen). Johann II. (gest. 1383) führt zuerst den Titel »Wild- und Rheingraf«, brachte aber trotz seiner Vermählung mit der jüngsten Tochter Friedrichs aus der jüngern Kirburger Linie (gest. 1370) dessen Besitz, als Friedrichs Sohn Otto 1409 kinderlos starb und mit ihm das wildgräfliche Haus im Mannesstamm erlosch, nicht an sein Geschlecht, da die Ehe kinderlos blieb. Aber Johann III., Johanns II. ältester Sohn und Nachfolger, heiratete die Wildgräfin Adelheid, die Urenkelin Friedrichs von Kirburg, und erwarb dadurch 1409 das kirburgische Land. Seitdem gibt es nur ein wild- und rheingräfliches Geschlecht, das sich 1520 wieder in zwei Äste teilte: Philipp (gest. 1521) erhielt Dann, Johann VII. (gest. 1531) Kirburg. Der Daunsche Ast spaltete sich dann 1574 in die Zweige Salm (1623 gefürstet, s. d.), Grumbach (oder Rheingrafenstein) und Dann, nachdem der Kirburger Ast schon 1545 sich in die Linien Mörchingen (Johann VIII.) und Kirburg (Thomas) geteilt hatte. Doch Otto, Johanns VIII. Sohn, vereinigte bereits 1554 beide Teile wieder in seiner Hand; doch seine Söhne zerrissen sie 1607 abermals in drei Teile: Mörchingen (Johann IX., gest. 1623), Kirburg (Johann Kasimir, gest. 1651) und Thronecken (Otto II., gest. 1637). Nach 1681 vereinigte Johann X. aus der mörchinger Linie nochmals die drei Teile, aber mit seinem kinderlosen Tode 1688 erlosch der 1520 entstandene kirburgische Ast des wild- und rheingräflichen Hauses; das Erbe ward nach langem Streit 1701 unter die übrigen (sämtlich daunschen) Zweige des wild- und rheingräflichen Hauses geteilt. Bei der erwähnten Teilung des letztern (1574) waren drei Zweige entstanden, die sich weiter teilten; vgl. Salm, S. 473. Gegenwärtig blüht das wild- und rheingräfliche Geschlecht noch in den drei fürstlichen Linien Salm-Salm, Salm-Kirburg, Salm-Horstmar. Vgl. Schneider, Geschichte des wild- und rheingräflichen Hauses, Volkes und Landes auf dem Hundsrücken (Kreuznach 1854).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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