Strafaufhebungsgründe

Strafaufhebungsgründe

Strafaufhebungsgründe (Straftilgungsgründe), Umstände, deren Eintreten nach Begehung der Straftat den entstandenen Strafanspruch aufheben. Diese sind 1) der Tod des Täters, 2) inländische Vollziehung der Strafe, 3) die Begnadigung, 4) die Verjährung, 5) der freiwillige Rücktritt vom Versuch, 6) tätige Reue (s. d.) bei einzelnen Delikten (vgl. § 163 II, 204,209 und 310 des Strafgesetzbuches). Vgl. auch Strafausschließungsgründe.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Strafaufhebungsgründe — Straf|aufhebungsgründe,   in der Person eines Straftäters liegende Umstände, die dessen Straflosigkeit bewirken, obwohl der Straftatbestand erfüllt und Rechtswidrigkeit und Schuld gegeben sind. Strafaufhebungsgründe sind solche Umstände, die nach …   Universal-Lexikon

  • Tätige Reue — Die tätige Reue ist ein Strafaufhebungs oder Strafmilderungsgrund im deutschen Strafrecht. Grundsätzlich setzt die tätige Reue voraus, dass der Täter nach Beginn seiner Tathandlung wieder Abstand von seiner Tat nehmen will. Versucht der Täter den …   Deutsch Wikipedia

  • Geschworengericht — (franz. Jury [spr. Schüri] u. engl. [spr. Dschüri], Schwurgericht). I. Das Wesen des G s besteht darin, daß nach dieser Einrichtung Geschworene (franz. Jurés, engl. Jurymen, s. unt. III.), die nicht vom Staate angestellt, sondern aus der Mitte… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Strafausschließungsgründe — Strafausschließungsgründe, Umstände, durch die der Begriff einer strafbaren Handlung und mithin die Entstehung des staatlichen Strafanspruchs ausgeschlossen wird. So sind, da ein Verbrechen nur von einem Zurechnungsfähigen begangen werden kann,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Strafrecht — (Kriminalrecht, früher auch »peinliches Recht«, lat. Jus poenale, franz. Droit criminel. engl. Criminal Law, ital. Diritto criminale) hat, wie der Begriff des Rechtes überhaupt, eine subjektive und eine objektive Bedeutung. Im subjektiven Sinne… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Straftilgungsgründe — Straftilgungsgründe, soviel wie Strafaufhebungsgründe (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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