Rücktritt vom Versuch

Rücktritt vom Versuch

Rücktritt vom Versuch, Abstehen von der Vollendung eines Verbrechens (der Dieb entfernt sich aus den Räumen, in die er eingedrungen ist, ohne etwas mitzunehmen) oder Abwendung des Erfolgs (der Täter rettet den von ihm Vergifteten durch Anwendung von Gegengift). Der freiwillige R. macht als sogen. tätige Reue den Versuch straflos. S. Versuch.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Rücktritt vom Versuch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

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  • Versuch (Strafrecht) — Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung. Definiert wird der Versuch in § 22 Strafgesetzbuch. Der Hauptfall des Versuchs ist der nicht eingetretene Erfolg der Tat: Der Täter will sein Opfer töten, verletzt es… …   Deutsch Wikipedia

  • Rücktritt (Strafrecht) — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

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  • Versuch — Untersuchung; Erprobung; Prüfung; Test; Probe; Anstrengung; Bestreben; Bemühung; Bemühen; Bestrebung; Unternehmung; Vorsatz; …   Universal-Lexikon

  • Versuch eines Verbrechens oder Vergehens — (Conatus, Konat, Délit tenté) liegt dann vor, wenn der Entschluß, ein Verbrechen oder Vergehen zu verüben, durch Handlungen, die einen Anfang der Ausführung des Verbrechens oder Vergehens enthalten, betätigt, das beabsichtigte Verbrechen oder… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Versuch — Versuch, s. Experiment. – V. eines Verbrechens, Konat, die teilweise Verwirklichung der verbrecherischen Absicht, Handlungen, welche einen Anfang der Ausführung des Verbrechens enthalten, bei Verbrechen stets, bei Vergehen nur in den vom Gesetz… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rücktritt — I. Bürgerliches Recht:1. Begriff: Einseitige empfangsbedürftige ⇡ Willenserklärung, die einen gültigen Vertrag (im Gegensatz zur nur für die Zukunft wirkenden ⇡ Kündigung) rückwirkend aufhebt, wenn das Recht zum R. vertraglich oder gesetzlich… …   Lexikon der Economics

  • Der Versuch ist strafbar — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Versuch bezeichnet im Strafrecht ein Deliktsstadium vor Vollendung (§ 22 StGB) …   Deutsch Wikipedia

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