Speicher [1]

Speicher [1]

Speicher (Lagerhäuser, Magazine, hierzu Tafel »Speicher I u. II«), Gebäude zur Aufbewahrung von Waren jeglicher Art für kürzere oder längere Dauer. Man unterscheidet Bodenspeicher, Silospeicher, Warenschuppen für Kaianlagen u. dgl. Erfordernis für alle ist bequeme Lage an Verkehrswegen (Straßen, Eisenbahnen, Gewässern), billige Lagerung der Güter sowie schnelle und billige Füllung und Entleerung. Die Bodenspeicher besitzen eine mehr oder minder große Zahl übereinander liegender Geschosse von erheblicher Tragfähigkeit. Ihre Grundform ist meist rechteckig mit langen Fronten an den Verkehrswegen und mit einer zwischen 12 und 30 m wechselnden Tiefe. Sie richtet sich nach den Verhältnissen der Örtlichkeit. Die Geschoßhöhe beträgt 3–4,5 m, die Nutzlast 1500–2000 kg, bei Dachböden und leichten Speichern nur etwa 500–1000 kg für 1 qm Bodenfläche. Auf die Gänge entfallen 20–25 Proz. der Grundfläche. Die massiven Außenwände werden unabhängig von den im Keller massiven, in den obern Gesch offen bald aus Holz, bald aus Eisen, bald aus beiden Materialien bestehenden Tragekonstruktionen der Böden errichtet. Gegen die Zerstörung durch Schadenfeuer werden die Eisenkonstruktionen ummantelt, die Decken massiv (als Beton-, Zementeisendecken u. dgl.) hergestellt. Zwischen je 400 qm Bodenfläche etwa befindet sich eine Brandmauer. Feuersichere Treppen in angemessener Zahl reichen vom Keller bis zum Dachboden und enthalten Ab orte, Rohr- und Drahtleitungen etc. Die Sohle des meist zur Lagerung von Flüssigkeiten dienenden Kellers soll tunlichst über Grundwasser liegen, der Erdgeschoßfußböden in Höhe der Ladebühnen (1,12 m über Schienenoberkante der Eisenbahngleise). Die massiven Decken haben hölzernen Belag; bei Holzdecken tritt zu dem Trageboden noch ein Verschleißboden hinzu. Zum Ein- und Ausbringen der Waren werden in Entfernung von je 10 m Luken angebracht, die, 1,7 bis 2,8 m breit, 1,8–2,9 m hoch und mit nach innen aufschlagenden Türen versehen, reihenweise übereinander liegen, und über denen die Aufzugsvorrichtungen angebracht sind. Dazwischen befinden sich, ebenfalls reihenweise, die schmalen, hochsitzenden Fenster. Die Aufziehvorrichtungen sind teils Handwinden, teils hydraulische oder elektrische oder mit Dampf betriebene Hebezeuge mit einer Hubfähigkeit von etwa 700–800 kg. Auch feststehende oder fahrbare Gerüstkrane finden Anwendung. Auf Tafel I sind drei Beispiele von Bodenspeichern gegeben, deren einer, der Kaiserkaispeicher in Hamburg (Fig. 1–3), lediglich hölzerne Tragekonstruktionen zeigt, die heute für besonders feuersicher gelten, während der zweite, das Niederlagsgebäude der Packhofanlage in Berlin (Tafel II, Fig. 1 u. 2), Stützen aus Schmiedeeisen, Unterzüge und Balken aus genieteten Blechträgern und Decken aus Mörtelgewölben aufweist. Tafel II, Fig. 3, ein Schnitt durch das Lagerhaus in Worms, veranschaulicht die Lage des Speichers an den Verkehrswegen. Die Stützen sind hier aus Gußeisen, die Unterzüge aus Schmiedeeisen, die Balken aus Holz. – Über die Silospeicher s. Kornhäuser. – Die Warenschuppen haben den Zweck, große Schiffe zur Vermeidung von Zinsverlusten rasch und bequem löschen zu können, ohne die großen S. weit vorgeschoben am tiefen Wasser erbauen zu müssen. Sie werden als leichte eingeschossige Schuppen etwa 10 bis 12 m hinter der Kaimauer erbaut und dienen den Waren nur vorübergehend als Lagerplatz. Zwischen ihnen und der Kaimauer befindet sich eine gepflasterte Kaistraße mit einem Eisenbahngleis und einem Gleis für die fahrbaren Kaikrane; an der Landseite liegen dicht am Schuppen mehrere Eisenbahngleise. Der Boden des Schuppens liegt in Höhe der Eisenbahnwagen (Tafel I, Fig. 4). Über das Handelsrechtliche s. Lagerhaus.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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