Sicherheitsleistung

Sicherheitsleistung

Sicherheitsleistung, s. Kaution. S. im Zivilprozeß ist nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 108 bis 113), wenn nicht die Parteien etwas andres vereinbaren oder das Ermessen des Gerichts entscheidet, durch Hinterlegung von Geld oder von solchen Wertpapieren zu bewirken, die nach § 234, Abs. 1 und 3, des Bürgerlichen Gesetzbuches zur S. geeignet sind oder nach richterlichem Ermessen eine genügende Deckung gewähren (s. Kaution). Nach den § 110 und 111 muß der als Kläger auftretende Ausländer sowie derjenige, der im Laufe des Rechtsstreites die Eigenschaft eines Deutschen verliert, dem Beklagten auf dessen Verlangen wegen der Prozeßkosten Sicherheit leisten; deren Höhe bestimmt das Gericht nach freiem Ermessen unter Anberaumung einer Frist für die Leistung. Wird dieser Anordnung nicht entsprochen, so ist die Klage für zurückgenommen zu erklären oder, wenn über ein Rechtsmittel des Klägers zu verhandeln ist, dieses zu verwerfen. S. kommt auch im Laufe der Zwangsvollstreckung vielfach vor, insbes. bei der vorläufigen Vollstreckbarerklärung (s. d.), der Einstellung der Zwangsvollstreckung (s. d.) sowie bei Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung (s. d.). Die Rückgabe der S. regelt § 109. Vgl. auch Kaution.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Sicherheitsleistung — Sicherheitsleistung, s.v.w. Kaution …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Sicherheitsleistung — Sicherheitsleistung,die:⇨Bürgschaft(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Sicherheitsleistung — 1. ↑Garantie, 2. Kaution …   Das große Fremdwörterbuch

  • Sicherheitsleistung — Die Sicherheitsleistung ist ein rechtliches Instrument zum Schutz von Gläubigerinteressen. Sie kommt sowohl als materielle Sicherheitsleistung als auch im Kontext des Zivilprozessrechts vor. Inhaltsverzeichnis 1 Sachlichrechtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Sicherheitsleistung — Sị|cher|heits|leis|tung, die (Wirtsch.): das Hinterlegen einer ↑ Sicherheit (5): nur gegen S. * * * Sicherheitsleistung,   Maßnahme, die einen anderen vor künftigen Rechtsnachteilen schützen soll. Die Sicherheitsleistung kann auch dazu dienen,… …   Universal-Lexikon

  • Sicherheitsleistung — I. Bürgerliches Recht:Vielfach durch Gesetz oder Abrede der Parteien vorgesehenes Mittel, v.a. zur Abwendung bestimmter Rechtsnachteile, z.B. bei vorläufiger Vollstreckbarkeit eines Urteils; zur Abwendung des Vermieterpfandrechts (§§ 232–240… …   Lexikon der Economics

  • Sicherheitsleistung — Sị|cher|heits|leis|tung (Wirtschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Mietkaution — Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietvertrag (⇡ Miete). Die M. darf das Dreifache der Monatsmiete bei Wohnraummiete nicht übersteigen. Sie ist vom Vermieter bei einer Sparkasse oder …   Lexikon der Economics

  • Haftverschonung — bedeutet im rechtlichen Sinne die vorläufige Abwendung einer sonst drohenden Freiheitsentziehung. Wird die Haft während einer dauernden Freiheitsentziehung ausgesetzt, spricht man von der Haftaussetzung. Inhaltsverzeichnis 1 Strafverfahrensrecht… …   Deutsch Wikipedia

  • Prozessaval — ist im Bankwesen ein Avalkredit, der sich aus dem Zivilprozessrecht ergibt und zur Abwendung oder Durchführung der Zwangsvollstreckung benötigt wird. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Folgen …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”