Schuldverhältnis

Schuldverhältnis

Schuldverhältnis (lat. obligatio), das zwischen zwei Personen bestehende Rechtsverhältnis, kraft dessen die eine, der Gläubiger, berechtigt ist, von der andern, dem Schuldner, eine Leistung zu fordern. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in seinem zweiten Buch, § 241–853, das Recht der Schuldverhältnisse, und zwar werden zunächst die allgemeinen Vorschriften gegeben, denen sich dann die über die einzelnen Schuldverhältnisse, wie Kauf, Tausch, Miete, Pacht etc., anschließen. Die allgemeinen Vorschriften gelten, soweit nichts andres bestimmt ist, für sämtliche Schuldverhältnisse, gleichviel welcher Art, gleichviel ob sie dem bürgerlichen oder öffentlichen Recht angehören, nur für die Schuldverhältnisse des Handelsrechts ist das Handelsgesetzbuch maßgebend, das vielfach ergänzend und ändernd eintritt. Nachdem in den § 241–304 der Inhalt der Schuldverhältnisse, nämlich Leistung (s. d.) und Verzug (s. d.), erörtert ist, folgt im zweiten Abschnitt (§ 305–361) die Lehre von den Schuldverhältnissen aus Verträgen (s. Schuldvertrag). Der dritte Abschnitt (§ 362–397) behandelt das Erloschen der Schuldverhältnisse, nämlich die Erfüllung (s. d.), die Hinterlegung (s. d.), die Aufrechnung (s. d.) und den Erlaß (s. d.). Der vierte Abschnitt (§ 398–413) bringt sodann die Lehren von der Übertragung von Forderungen (s. Übertragbar), der fünfte (§ 414–419) die der Schuldübernahme (s. d.) und der sechste (§ 420–432) legt dar, was bei Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern zu gelten hat. Die § 433–853 enthalten dagegen die Lehre von den einzelnen Schuldverhältnissen. Vgl. außer den bei »Bürgerliches Gesetzbuch« angegebenen Werken noch Unterholzner, Quellenmäßige Zusammenstellung der Lehre des römischen Rechts von den Schuldverhältnissen (Leipz. 1840, 2 Bde.); Stammler, Das Recht der Schuldverhältnisse in seinen allgemeinen Lehren (Berl. 1897); Schollmeyer, Das Recht der einzelnen Schuldverhältnisse (2. Aufl., das. 1904).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schuldverhältnis — Das Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung, durch die zwischen mindestens zwei Parteien eine Verpflichtung begründet wird und durch Vertrag, kraft Gesetz oder durch rechtsgeschäftsähnliche Umstände zustande kommt. Arten der Schuldverhältnisse… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldverhältnis — Schụld|ver|hält|nis 〈n. 11; unz.〉 Rechtsverhältnis zw. Schuldner u. Gläubiger * * * Schụld|ver|hält|nis, das (Rechtsspr., Wirtsch.): Rechtsverhältnis zwischen Schuldner u. Gläubiger. * * * Schuldverhältnis,   ein Rechtsverhältnis zwischen… …   Universal-Lexikon

  • Schuldverhältnis — im Sinn des ⇡ Bürgerlichen Rechts das zwischen zwei (oder mehreren) Personen bestehende Rechtsverhältnis, kraft dessen die eine von der anderen (oder beide gegenseitig voneinander) eine ⇡ Leistung fordern kann. 1. Verträge: Begründung, Änderung… …   Lexikon der Economics

  • Schuldverhältnis — Schụld|ver|hält|nis …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Gesetzliches Schuldverhältnis — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Gesetzliches Schuldverhältnis ist ein Rechtsbegriff aus dem Schuldrecht, der sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldrecht (Deutschland) — Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldner — ist eine natürliche oder juristische Person, die aus einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis eine Leistungspflicht trifft. Der Schuldner ist mithin verpflichtet, dem Gläubiger aus dem bestehenden Schuldverhältnis eine bestimmte… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldrechtlich — Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldrechtlicher Anspruch — Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Forderung (Bilanz) — Unter Forderung wird im Allgemeinen eine Aufforderung, ein Befehl, eine Anweisung, die Einforderung eines Rechtes oder das Geltendmachen eines Anspruches verstanden. Inhaltsverzeichnis 1 Unternehmerischer Sinn 2 Juristische Bedeutung 3… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”