Schuldvermächtnis

Schuldvermächtnis

Schuldvermächtnis, s. Vermächtnis.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Vermächtnis — (Legatum, Fideikommiß, s. d.), jede Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser jemandem (Vermächtnisnehmer) auf Kosten der Erbschaft oder eines andern Vermächtnisses einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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