- Rekognitionszinsen
Rekognitionszinsen, Zahlungen, die zuweilen als Form der Anerkennung bestehender Rechtsverhältnisse zur Hintanhaltung von Verjährung oder Ersitzung gefordert werden; ihr Betrag erreicht zumeist den Wert der in Frage stehenden Vergünstigung nicht.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.