Rekognitionszinsen

Rekognitionszinsen

Rekognitionszinsen, Zahlungen, die zuweilen als Form der Anerkennung bestehender Rechtsverhältnisse zur Hintanhaltung von Verjährung oder Ersitzung gefordert werden; ihr Betrag erreicht zumeist den Wert der in Frage stehenden Vergünstigung nicht.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Rekognitionsgebühr — (Rekognitionsgelder) heißen hier und da die alljährlich von Gewerbtreibenden und Verkäufern gezahlten Steuerabfindungen; auch allgemein jährliche Geldleistungen, durch die fremde Rechte anerkannt werden sollen, z. B. bei Benutzung öffentlichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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