Adjudikation — (lat.), die Begründung oder Übertragung eines dinglichen Rechts durch Richterspruch, im römischen Recht besonders die richterliche Zuerkennung eines Rechts im Teilungsprozeß, die der Gemeinschaft ein Ende macht. A. heißt endlich die gerichtliche… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Aval — (franz., spr. ăwáll, v. lat. ad vallem, »zu Tal«, abwärts, d. h. untenstehend, mit Bezug auf die Wechselunterschrift), eine Wechselverbindlichkeit, die dadurch hergestellt wird, daß deren Übernehmer (Avalist) seinen Namen unter den eines andern… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bekenntnisschein — Bekenntnisschein, Anerkennungs oder Rekognitionsschein; dann schriftliche Versicherung eines Empfangs oder der Übernahme einer Verpflichtung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rekognition — (lat.), Anerkennung, bes. gerichtliche Anerkenntnis der Identität einer Person, Echtheit einer Urkunde etc.; Rekognitionsschein, Bescheinigung einer Unterschrift; insbes. gerichtliche Bescheinigung eines Eintrags ins Hypothekenbuch, eines… … Kleines Konversations-Lexikon