- Rekognoszieren
Rekognoszieren (lat.), im Rechtswesen die Echtheit einer Person oder Sache »anerkennen«; im Kriegswesen ein Gelände und was sich darauf befindet für militärische Zwecke untersuchen, erkunden. Diese Rekognoszierungen (in Deutschland jetzt allgemein Erkundungen genannt) sind topographische, zu Zwecken der Landesaufnahme, oder statistische, die durch Militär- und Zivilbehörden und deren Beauftragte zum größten Teile schon im Frieden ausgeführt werden, um den Charakter eines Landstrichs und seine Hilfsmittel für die Kriegführung festzustellen, oder endlich taktische, die in Erwartung eines Zusammenstoßes mit dem Feind ausgeführt werden. Zu letzterer haben alle Truppen das Ihre beizutragen. Solange die beiden Gegner noch weit voneinander entfernt sind, ist das R. ausschließlich Sache der mit reitender Artillerie, auch Pionier-, Radfahrer- und Maschinengewehrabteilungen ausgestatteten, weit vorausgeschickten Kavalleriemassen, welche die feindliche Kavallerie zurückwerfen, dadurch die Bewegungen des eignen Heeres verschleiern, Einblick in die Kräfteverteilung beim Gegner, Stärke und Marschrichtung seiner Kolonnen gewinnen und der höhern Führung die gewonnenen Nachrichten durch Berittene, Radfahrer, Motorwagen, Telegraph (auch drahtlos) u. a. übermitteln müssen; ist die Fühlung mit dem Feinde hergestellt, so muß sie unter allen Umständen erhalten bleiben. Nähern sich die beiden Gegner einander, so tritt außer der stets weiter erkundenden Kavallerie das R. aus dem Fesselballon in Tätigkeit, der zwar oft mit Rücksicht auf die feindliche Artillerie 5–7 km von dieser wird abbleiben müssen, dennoch aber über die Maßnahmen des Gegners im großen, seine Ausdehnung, die Ausstellung seiner Reserven, das Vorhandensein von Stützpunkten und Hindernissen, Bewegungen hinter der Front etc. wertvolle Nachrichten bringen kann. Kurz vor und während des Kampfes erkundet nun auch jede Truppe für sich, die Infanterie durch Patrouillen, zu Fuß oder zu Rad, von der Avantgarde, bez. den Vorposten aus, die Artillerie durch Patrouillen und Zielaufklärer, die, von Offizieren geführt, Stärke, Ausdehnung und Ausstellung des Zieles feststellen, oder durch Beobachtungsposten von hohen Punkten und bei der schweren Artillerie des Feldheeres vom Beobachtungswagen aus. Das R. durch die Kavallerie setzt sich, besonders um die Flügel des Feindes herum, fortwährend fort. In besonders wichtigen Fallen r. die Truppenführer selbst, oder deren Generalstabsoffiziere und Adjutanten, z. B. wenn eine Stellung zur Befestigung ausgesucht werden soll. Aus den Ergebnissen aller Erkundungen sollen die Führer, besonders die höchsten Führer, die nach den eingehenden Nachrichten ihre Kräfte ansetzen und verteilen, ein klares Bild von den Verhältnissen beim Feind bekommen. Dies ist jedoch in großen Verhältnissen, bei geschickter Geländebenutzung durch den Gegner, bei Unterlegenheit der eignen Kavallerie, bei der modernen Waffenwirkung, welche die Erkundungsorgane zwingt, weit abzubleiben etc., nicht immer möglich, dann muß die gewaltsame Erkundung aushelfen, bei der man mit Infanterie und Artillerie den Gegner fest anfaßt, ihm vorgeschobene Stellungen, die den Einblick in seine Stellung verwehren, wegnimmt und ihn dazu zwingt, seinerseits Kräfte zu zeigen. Die Gefahr liegt hierbei darin, daß die betreffenden Truppen sich zu fest verbeißen und dadurch einer Teilniederlage ausgesetzt werden, weshalb man die gewaltsame Erkundung nur zur Einleitung des allgemeinen, entscheidungsuchenden Angriffs verwenden wird. S. die Literatur bei Artikel »Kavallerie« und »Sicherheitsdienst«.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.