- Oranĭen
Oranĭen, berühmtes Fürstengeschlecht, führt seinen Namen von Orange (s. d.) im südlichen Frankreich, das bis zu Anfang des 18. Jahrh., wo es mit Frankreich vereinigt ward, ein besonderes Fürstentum war. Es war schon um 800 unter Guillaume au Cornet eine Grafschaft und wurde bald selbständig im Krieg wider die Mauren im alten Reich Burgund. Der erste bekannte Graf von O. war Gerald Adhemar (1086–96), unter dessen Nachfolgern mehrere Teilungen stattfanden, so daß beim Aussterben des Mannesstamms mit Rambaud IV. 1174 nicht das ganze 1163 vom Kaiser Friedrich Barbarossa zum Fürstentum erhobene Gebiet an dessen Schwester Tibour und durch diese 1185 an ihren Gemahl Bertrand de Baux, den Gründer der zweiten Linie der Fürsten von O., fiel. Das ganze Fürstentum vereinigte zuerst wieder Berlrand III. (1282–1335). Der letzte Fürst dieser Linie war Raymond V. (1340–93), von dem Orange seine Tochter Maria erbte, die das Fürstentum ihrem Gemahl Johann I. von Chalon, dem Begründer der dritten Linie der Fürsten von O., zubrachte. Als der letzte Sproß dieser Linie, Philibert (1502–30; vgl. Robert, Philibert de Chalon, Par. 1902), kinderlos starb, fiel das Fürstentum Orange an seiner Schwester Sohn, den Grafen René von Nassau-Dillenburg, der die vierte Linie der Fürsten von O. begründete. Weil auch Renés 1540 mit Anna von Lothringen geschlossene Ehe kinderlos blieb, so bestimmte er seinen Vetter Wilhelm I., Graf von Nassau-Dillenburg, zu seinem Nachfolger, der nach seinem Tode den Titel eines Prinzen von O. annahm (1544). Aber erst nach dem Frieden von Cateau-Cambrésis (1559) konnte das Haus Nassau (s. d., S. 435) zum ruhigen Besitz des Fürstentums kommen. Nach Wilhelms I. Tod (1584) gingen Titel und Fürstentum auf seine Söhne Philipp Wilhelm (gest. 1618), Moritz (gest. 1625) und Friedrich Heinrich (gest. 1647), dann auf dessen Sohn Wilhelm II. (gest. 1650) und dessen Sohn Wilhelm III. über, die alle, außer dem ersten, ebenfalls die Würde eines Statthalters der meisten niederländischen Provinzen bekleideten. Der Name O. wurde daher auch auf die statthalterliche Partei in den Niederlanden und, als Wilhelm III. 1689 nach dem Sturz der katholischen Stuarts König von Großbritannien und Irland wurde, auf die englisch-protestantische Partei in Irland übertragen (s. Orangelogen und Orangisten). Als 1672 zwischen den Niederlanden und Frankreich Krieg ausbrach, wurde das Fürstentum O. von Ludwig XIV. besetzt, und erst 1697 im Ryswyker Frieden wurde dem Haus Nassau die Souveränität darüber bestätigt. Mit dem 1702 erfolgten kinderlosen Tode Wilhelms III. erlosch das ältere berühmte Geschlecht der Prinzen von O. Auf Wilhelm sollte nach seinem Testament der Enkel von seines Großvaters Friedrich Heinrich zweiter Tochter, Albertine Agnes, Johann Wilhelm Friso von Nassau-Dietz, Erbstatthalter in Friesland, im Fürstentum Orange folgen, wogegen sich König Friedrich I. von Preußen als Sohn von Friedrich Heinrichs von O. ältester Tochter, Luise Henriette von O., auf Grund des Testaments von deren Vater erhob. Indessen erklärte Ludwig XIV. das Fürstentum für ein an Frankreich heimgefallenes Lehen und ließ den Prinzen von Conti, der als Erbe des Hauses Longueville mit dem Haus Chalon entfernt verwandt war, als Prätendenten auftreten. Der hierdurch entstandene oranische Erbfolgestreit ward vom Pariser Parlament dahin geschlichtet, daß Orange dem Prinzen von Conti als dominium utile unter Frankreichs Oberhoheit zugesprochen ward. Durch den Frieden von Utrecht 1713 ward dieser Spruch bestätigt und somit Orange mit Frankreich gänzlich vereinigt, dagegen wurden die Ansprüche des Hauses Longueville-Conti auf Neuchâtel an Preußen abgetreten und überdies Titel und Wappen von Orange der Krone von Preußen zugestanden. Die friesischen Nassauer behielten aber auch bei der Übereinkunft mit Preußen (1732) Titel und Wappen eines Prinzen von O., den die Prinzen, die 1747–95 die Statthalterwürde der Niederlande bekleideten, führten, und denen nach Verwandlung der Niederlande in ein Königreich (1815) auch der jedesmalige niederländische Thronfolger trägt. Endlich macht auch das Haus de Mailly-Nesle Anspruch auf Titel und Wappen kraft Abstammung aus dem Hause Chalon. Vgl. De la Pise, Tableau d'histoire de la principauté d'Orange (Haag 1638); De Pontbriant, Histoire de la principauté d'Orange (Par. 1891).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.