Ausspielen

Ausspielen

Ausspielen, das Spielen mehrerer Personen um eine und dieselbe Sache, woran jeder Spieler Anspruch hat, wobei aber jeder seinen Rechten zum Vorteil der übrigen zu entsagen verspricht, sobald das Spiel gegen i im ausfallen sollte. Das Ausspielgeschäft beruht auf einem Ausspielvertrag, in dem die Bedingung bestimmt ist, von deren Eintritt der Erwerb der im Vertrag festgesetzten Sache durch den Sieger abhängig sein soll. Als Bedingung kann jedes Spiel gewählt werden: Würfel, Karten, Billard, Schießen etc.; der glücklichste Wurf, der beste Schuß etc. gewährt den Sieg. Gehörte der auszuspielende Gegenstand von Anfang an den Spielenden gemeinschaftlich, z. B. wenn dieselben eine gewisse Summe zu gleichen Teilen zusammengeschossen haben, so verliert jeder Mitspielende, sobald er besiegt ist, seinen Anteil an die übrigen Spieler. Von letztern hat keiner größere Rechte an der Sache als der andre, sie behalten also auch, wenn sie die Gemeinschaft fortsetzen, gleiche Teile und bekommen gleiche Anteile, wenn sie die Teilung vornehmen. War die Sache bisher Eigentum eines Einzelnen, so schließt das A. zwei verschiedene Geschäfte in sich, nämlich ein vorbereitendes, durch das die zum A. vereinigte Gesellschaft erst den Gegenstand erwirbt (durch Schenkung, Kauf, und zwar gewöhnlich auf Grund des gezahlten Einsatzes aller Spieler, der den Kaufschilling darstellt), und das eigentliche Spielgeschäft selbst, das auf dem schon erwähnten Spielvertrag beruht. Das Gesetz unterscheidet drei Arten des Ausspielvertrags: den einfachen (privaten), den staatlich genehmigten und den verbotenen. Bei dem einfachen Ausspielvertrag entsteht kein klagbarer Anspruch auf den Gewinn, ebensowenig aber kann das einmal Geleistete (Einsatz oder Gewinn) zurückgefordert werden (Bürgerliches Gesetzbuch, § 762); bei dem staatlich genehmigten Ausspielvertrag ist Gewinn und Einsatz klagbar (§ 763); bei dem verbotenen endlich können die Zahlungen zurückgefordert werden (§ 812 ff.). Strafbar (Gefängnis bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bis zu 3000 Mk.) ist die ohne obrigkeitliche Erlaubnis öffentlich veranstaltete Ausspielung (Reichsstrafgesetzbuch, § 286). Vgl. Lotterie und Glücksspiele.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ausspielen — Ausspielen, verb. reg. act. 1) Im Kartenspiele, anfangen zu spielen, das erste Blatt auswerfen. Wer spielt aus? absolute. 2) Einem andern zuspielen. Den Ball ausspielen, einem andern zuschlagen. Trumpf ausspielen. 3) In Gestalt eines Spieles… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ausspielen — Ausspielen, 1) durch Spiel etwas veräußern. Der Ausspielvertrag bildet ein besonderes deutsches Rechtsgeschäft, bei welchem eine Sache in der Weise zur Veräußerung gebracht wird, daß nach Austheilung mehrerer Loose demjenigen das Eigenthum… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausspielen — Ausspielen, s. Lotterie …   Herders Conversations-Lexikon

  • ausspielen — V. (Aufbaustufe) für den eigenen Vorteil zwei Personen gegeneinander aufhetzen Beispiel: Sie versuchten die Liebhaber gegeneinander auszuspielen …   Extremes Deutsch

  • ausspielen — (jemanden) ein Schnippchen schlagen (umgangssprachlich); (jemanden) ausmanövrieren; (jemanden) ausbooten; (jemanden) ausstechen; (jemandem) zuvorkommen * * * aus|spie|len [ au̮sʃpi:lən], spielte aus, ausgespielt <tr.; hat: 1. a) (beim… …   Universal-Lexikon

  • ausspielen — aus·spie·len (hat) [Vt/i] 1 (etwas) ausspielen eine Spielkarte (offen) auf den Tisch legen: den Herzkönig ausspielen; [Vt] 2 meist <eine Geldsumme> wird ausgespielt eine bestimmte Geldsumme wird bei einer Lotterie als Gewinn ausgegeben 3… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • ausspielen — 1. a) anfangen; (Sport, Kartenspiel): anspielen. b) beisteuern, einbringen, einsetzen, in die Waagschale werfen, ins Spiel bringen, zur Geltung bringen. 2. ausmanövrieren, ausschalten, überlisten; (österr., schweiz., sonst veraltet): austricksen; …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Ausspielen — įžaidimas statusas T sritis Kūno kultūra ir sportas apibrėžtis Tikslingas geros progos ieškojimas ir sudarymas baigiamajam kamuolio, ritulio, riedulio metimui arba smūgiui. atitikmenys: angl. playmaking vok. Auslosung, f; Ausspielen, n; Austragen …   Sporto terminų žodynas

  • Ausspielen — prasivarymas statusas T sritis Kūno kultūra ir sportas apibrėžtis Fizinis pratimas kamuolio, ritulio, riedulio varymo pro įvairias dirbtines kliūtis (pvz., stovelius) veiksmams tobulinti. atitikmenys: angl. driblling round; feinting vok.… …   Sporto terminų žodynas

  • Ausspielen — prasivarymas statusas T sritis Kūno kultūra ir sportas apibrėžtis Sportinių žaidimų technikos veiksmų derinys – puolėjas varo kamuolį, darydamas klaidinamuosius judesius, keisdamas varymo greitį, kryptį, kad aplenktų gynėją, atsidurtų tarp gynėjo …   Sporto terminų žodynas

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