Ausschuß

Ausschuß

Ausschuß, im allgemeinen eine aus einer Gesamtheit von Sachen oder Personen durch Wahl ausgesonderte Mehrheit von einzelnen Stücken oder Individuen. Im gewöhnlichen Leben und im Handels- o erkehr versteht man unter A. (Basel) diejenigen Gegenstände oder Waren, die mit einem wesentlichen Fehler behaftet und deshalb die Gattung, zu der sie gehören, nicht gehörig zu vertreten geeignet, daher teilweise unbrauchbar und wohlfeiler zu verkaufen sind (vgl. Brack). – Im Rechtswesen versteht man unter A. eine zur Vorberatung und Begutachtung oder zur Verwaltung und Ausführung oder auch zu allen diesen Zwecken von einer Versammlung, einem Verein, einer Gesellschaft oder einer Körperschaft für einzelne oder alle Angelegenheiten in der Regel aus deren Mitgliedern gewählte Anzahl von Personen. So ist unter den verschiedenen Bezeichnungen für die Gemeindevertretung die als A. (Bürgerausschuß, Gemeindeausschuß) die üblichste, namentlich für die Landgemeinde- und für diejenigen Stadtgemeindevertretungen, neben denen noch ein engerer Vertretungskörper besteht. Die Tätigkeit des Ausschusses in diesem Sinn ist in der Hauptsache eine beratende und beschließende; doch ist er häufig auch mit der Verwaltung und Ausführung gewisser und bei kleinern Gemeinden, die neben dem A. nicht noch einen besondern Gemeindevorstand haben, sogar aller Gemeindeangelegenheiten betraut. Noch gewöhnlicher ist die Bezeichnung als A. (Deputation, Kommission) für diejenigen gewählten Organe der Gemeindevertretung oder auch des kollegialen Gemeindevorstandes, die mit der Vorberatung und mit der Teilnahme an der Verwaltung, soweit ihr Kollegium damit betraut ist, beauftragt zu werden pflegen. Den letztgedachten Ausschüssen in ihrem Wesen und ihrer Stellung entsprechend sind die Deputationen, Kommissionen der höhern politischen Vertretungskörper, Bezirksversammlungen, Kreisstände, Provinzialstände, Landtage, Reichstage, überhaupt der parlamentarischen Körperschaften, sowie im Deutschen Reiche die Ausschüsse des Bundesrats. – A. bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften s. Aufsichtsrat; über A. in der Arbeiterversicherung s. Invaliditätsversicherung und Unfallversicherung.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Ausschuß — Ausschuß, 1) was von einer Menge abgesondert wird, u. zwar zunächst als das Beste, Vorzüglichste, zu bestimmten Zwecken Brauchbarste; daher 2) eine aus einer größeren Körperschaft, Gesellschaft od. Versammlung meist durch Wahl, zuweilen auch… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausschuß — Ausschuß, deutsches Wort für Commission, Comité, Deputation; Ausschüsse werden gewählt von Gesellschaften, Corporationen, Landständen und dergleichen. – Im Handelsgeschäfte ist A. der gesonderte, minder gute Theil einer Waare …   Herders Conversations-Lexikon

  • Ausschuß — Sm ausgeschiedene Teile der Produktion erw. fach. (15. Jh.) Stammwort. Zu ausschießen in der heute nur noch regional üblichen Bedeutung ausscheiden, aussondern , die auf schießen werfen zurückgeht. Mit anderer Bedeutungsentwicklung aus der… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Āusschuß, der — Der Āusschuß, des sses, plur. die schüsse. 1. Die Handlung des Ausschießens, oder Absonderns einer Sache von der andern, ohne Plural, in welcher Bedeutung aber dieses Wort wenig vorkommt. 2. Dasjenige, was von andern Dingen seiner Art… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ausschuß der Deutschbaltischen Parteien — Der Ausschuß der Deutschbaltischen Parteien (A.P.) war ein Parteienbündnis von verschiedenen Parteien der deutschen Minderheit in Lettland. Dieses Parteienbündnis, zuvor als Baltischer Nationalausschuss bekannt, trat mit einer gemeinsamen… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausschuß — Als Ausschuss (Gremium) wird eine Gruppe von Personen bezeichnet, die eine fachliche Fragestellung bearbeitet, sich austauscht und hierzu in der Regel eine Beschlussfassung vorbereitet oder trifft. Ein Ausschuss kann zeitlich befristet oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausschuß — Ausschuss vorbereitender Ausschuss подготовительный комитет …   Deutsche Rechtschreibung Änderungen

  • Ausschuß — Ausschuss vorbereitender Ausschuss подготовительный комитет …   Wörterbuch Veränderungen in der deutschen Rechtschreibung

  • Gemeinsamer Ausschuß — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Gemeinsame Ausschuss ist ein ständiges Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, das gegebenenfalls als… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß — Basisdaten Titel: Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß Abkürzung: GemAusGO Rechtsmaterie: Staats und Verfassungsrecht FNA: 1101 6 Erlassen aufgrund von: Art. 53a GG …   Deutsch Wikipedia

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