Nachtragsverteilung — Nach|tragsverteilung, im Konkurs nach der Schlussverteilung die weitere Verteilung von Mitteln der Konkursmasse, wenn zurückbehaltene Beträge für die Masse frei werden, ausgezahlte Beträge zur Masse zurückfließen oder weitere Massegegenstände… … Universal-Lexikon
Nachtragsverteilung — im Insolvenzverfahren Verteilung der nach der ⇡ Schlussverteilung noch anfallenden Insolvenzmasse (z.B. aus zunächst sichergestellten Beträgen, §§ 189–191, 203–205 InsO). N. nur auf Anordnung des Insolvenzgerichts. Berücksichtigt werden nur die… … Lexikon der Economics
Konkurs — (lat. concursus), eigentlich »das Zusammentreffen«, daher z. B. das Bewerben mehrerer um einen ausgeschriebenen Preis oder um eine ausgeschriebene Stelle, namentlich aber das Zusammentreffen mehrerer Gläubiger (concursus creditorum) ein und… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Nachkonkurs — Nachkonkurs, s. Nachtragsverteilung … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Konkurs — Pleite (umgangssprachlich); Bankrottfall; Insolvenz; Zahlungsunfähigkeit; Bankrott; Konkursfall; Zahlungseinstellung; Ruin; Illiquidität * * * Kon|kurs [kɔn kʊrs], der; es, e … Universal-Lexikon
Insolvenzverfahren — dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger (1) durch Verwertung des Vermögens und Erlösverteilung oder (2) Sanierung des Unternehmens durch einen Insolvenzplan. I. Beteiligte:1. Insolvenzgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk… … Lexikon der Economics